Forderung: Das Ursprungsland gehört auf jedes Lebensmittel!
Auf frischen Erdbeeren – ob verpackt oder lose verkauft – muss das Ursprungsland stehen. Sind die Erdbeeren aber tiefgekühlt oder zur Konserve verarbeitet, ist es mit der Ursprungsangabe schon vorbei. Rechtlich ist diese dann jedenfalls nicht mehr gefordert.
Verbraucher ärgern sich darüber. Zahlreiche Fragen an das Forum auf Lebensmittelklarheit drehen sich um die Angabe des Herstellers und des Ursprungslandes. Viele Verbraucher können nicht verstehen, warum sie nicht erfahren sollen, woher ein Lebensmittel stammt.
Auch mehrere Umfragen auf Lebensmittelklarheit zeigen, dass sich Verbraucher Herkunftsangaben wünschen, beispielsweise auf Olivenöl oder auf fleischhaltigen Lebensmitteln.
Das Ursprungsland ist bisher aber nur auf wenigen Lebensmittelgruppen verpflichtend, beispielsweise auf frischem, unverarbeitetem Fleisch, auf den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten und auf frischen Eiern. Sobald Lebensmittel verarbeitet werden, erlischt diese Kennzeichnungspflicht. Zudem ist die Definition von Ursprungsland nicht für jeden Verbraucher nachvollziehbar. Für geröstete Erdnüsse, die zwar aus China stammen, aber in Deutschland geröstet und gesalzen wurden, gilt bislang als Ursprungsland „Deutschland“. Erst ab 2020 regelt eine neue EU-Verordnung, dass Hersteller – wenn sie diese (freiwillige) Angabe machen – auch das Ursprungsland der Erdnüsse nennen oder den Hinweis geben müssen „Erdnüsse stammen nicht aus Deutschland“.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind diese Regelungen unbefriedigend. Die Angabe des Ursprungslandes sollte für jedes Lebensmittel sowie für dessen primäre Zutat verpflichtend sein. Somit erfahren Verbraucher, dass beispielsweise geröstete Erdnüsse in Deutschland hergestellt (also geröstet, gesalzen und abgefüllt) wurden und die Erdnüsse dafür aus China stammen.
Lebensmittelklarheit.de fordert die Bundesregierung auf, sich für eine verbesserte Kennzeichnung des Ursprungslandes einzusetzen. Die Angabe gehört nicht nur auf Rohwaren, sondern auch auf verarbeitete Erzeugnisse!
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Kommentare
Hallo, ich habe im Spätherbst 2022 ein Glas Freschona Cornichons bei [...] gekauft, "Hergestellt in Indien". Was soll das? Wurden gar die Gläser dort gefüllt und um die halbe Erde transportiert? Das will ich nicht. Leider ist die Ware jetzt nur noch als "Hergestellt für [...]" gekennzeichnet. Darauf angesprochen, gibt es nur ausweichende Antworten bei [...], leider. Ich wünsche mir eine Herkunftsbezeichnung für alle Lebensmittel und achte beim Einkauf darauf.
*Anmerkung der Redaktion: Name der Firma entfernt. Nutzen Sie bitte zur Meldung von Produkten unser Formular unter: https://www.lebensmittelklarheit.de/produkt-melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für die aufschlussreichen Informationen.
Es ist absolut nicht verständlich und nicht akzeptabel, dass das Ursprungsland bei verarbeiteten Produkten nicht verpflichtend angegeben werden muss. So können z.B. Betrüger/ Honigpanscher weiterhin bewusst verfälschte Produkte vertreiben, was letztendlich auch nicht regelmäßig kontrolliert und überwacht wird. Bei Honig sei hier ganz besonders China und Polen zu nennen, die ihre Produkte auch noch mit Bio Labeln!!
Wann endlich wird das von unserer Regierung eingefordert??
M.f.G.
Schötz
Neuen Kommentar hinzufügen