Halal-Siegel: Einkaufshilfe für Muslime?
Viele Gläubige richten sich beim Essen genau nach den Vorschriften des Islam. Lebensmittel, die sie kaufen, müssen deswegen „halal“ sein. So sind Schweinefleisch und Alkohol für Muslime tabu, andere Lebensmittel sind erlaubt. Es gibt Siegel und Zertifikate mit dem Wort „halal“, die auf Verpackungen stehen. Doch was bedeuten die Siegel und wie erkenne ich im Supermarkt, welche Lebensmittel halal sind?
„Halal“= islam-konform
Das Wort „halal“ stammt aus dem Arabischen und bedeutet „erlaubt, zulässig, rein“. Wenn Lebensmittel „halal“ sind, entsprechen sie islamischen Vorschriften und sind für Muslime erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Frischmilch, frisches Obst und Gemüse, Eier, und pflanzliche Öle.
Das Gegenteil von „halal“ ist „haram“. Haram steht für das Verbotene oder das Unzulässige. Typische Haram-Lebensmittel sind zum Beispiel mit Schweinefleisch gefüllte Tortellini, Zwiebelkuchen mit Speck, Trüffelpralinen mit alkoholhaltiger Füllung, Fruchtgummis mit Schweinegelatine und Blutwurst.
Die Unterscheidung von „halal“ und „haram“ ist in islamischen Rechtsquellen, im Koran und in der Sunna beschrieben. Islamische Rechtsgelehrte legen diese Texte aus und beantworten Fragen zu Speisevorschriften, beispielsweise zu neuen Lebensmitteln und Produktionsmethoden. Durch unterschiedliche Auslegungen können dabei abweichende Halal-Standards entstehen.
Halal-Grundsätze
Kriterien für Halal-Produkte betreffen unter anderem die Herkunft der Zutaten und die religiöse Schlachtung von Tieren. Ein Teil der zahlreichen Vorschriften zur Durchführung der Schlachtung betreffen das betäubungslose Schlachten (Schächten).
Halal-Fleisch stammt aber nicht zwangsläufig aus einer Schlachtung ohne Betäubung. In Deutschland ist Schächten nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Halal-Fleisch darf allerdings kein Bio-Logo tragen, wenn die Tiere ohne Betäubung geschlachtet wurden.
Einige islamische Rechtsgelehrte akzeptieren die Betäubung vor der Schlachtung aus Tierschutzgründen. Deshalb erfolgen Halal-Schlachtungen hier fast ausschließlich mit Betäubung. Der Import von Fleisch, das von geschächteten Tieren stammt, ist allerdings erlaubt.
Haram-Lebensmittel sind im Islam verboten
Im Gegensatz zu "halal" werden verbotene oder unzulässige Lebensmittel als "haram" bezeichnet.
Folgende Zutaten sind nicht erlaubt:
- Schweinefleisch und alle vom Schwein stammenden Zutaten, zum Beispiel Schweine-Gelatine
- Fleisch erlaubter Tierarten wie Rind, Schaf, Huhn und Ziege, sofern sie nicht halal-konform gefüttert wurden
- Fleisch anderer Tierarten, zum Beispiel von Raubtieren
- Pflanzen mit giftiger oder berauschender Wirkung
- alkoholhaltige Zutaten, auch in geringen Mengen, zum Beispiel in einer Pralinenfüllung oder als Lösungsmittel in Aromen
- Blut und Blutprodukte wie Blutplasma
Problematisch ist auch die Klärung von Fruchtsaft mit Hilfe von Gelatine. Auch, wenn sie nicht oder nur ein geringer Anteil im Produkt verbleibt.
Halal-Siegel
Die derzeitige Kennzeichnung von Lebensmitteln in Europa bietet nicht immer ausreichende Informationen für die Auswahl islam-konformer Lebensmittel. Halal-Siegel sind für Muslime beim Einkauf daher eine wichtige Entscheidungshilfe. Jedoch ist in Europa die Kennzeichnung „halal“ lebensmittelrechtlich nicht geschützt.
Es gibt zudem keine europäische Organisation, die Halal-Standards für Lebensmittel festlegt und deren Einhaltung kontrolliert.
Daher unterscheiden sich die Halal-Normen verschiedener Siegel. Einige beziehen sich auf weltweit anerkannte Halal-Standards, andere Zertifizierer entwickeln in Zusammenarbeit mit islamischen Rechtsgelehrten eigene Anforderungskataloge.
Entsprechend können die Anforderungen an die Kennzeichnung deutlich voneinander abweichen. Für Verbraucher:innen ist somit kaum zu beurteilen, ob es sich um eine verlässliche Kennzeichnung handelt.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Eine Vielzahl von Siegeln mit unterschiedlicher Aussagekraft ist bei der Kaufentscheidung eher verwirrend als hilfreich.
Für mehr Verlässlichkeit und Transparenz ist es unabdingbar, dass islamische Gelehrte in Kooperation mit Herstellern, Handel und dem Gesetzgeber verbindliche Mindestanforderungen für die Halal-Kennzeichnung festlegen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Kommentare
Auch bei der "hala" Schlachtung wird das Tier vorher betäubt. Also in Deutschland.
Die Kennzeichnung ist für mich weiterhin nicht erkennbar. Da wird Rücksicht auf eine fremde Religion genommen, was ist mit unserer Religion und mit unserer Einstellung zu dieser Quälerei der Schwächung. Da fragt niemand nach. Ich esse inzwischen keinen Döner, kein Fleisch und Co mehr. Ich werde dies nicht akzeptieren.
Ich selber bin kein Moslem, aber das sogenannte "humane" Schlachten wie es bei uns üblich ist hat wenig mit Humanität zu tun. Ich lade Sie herzlich ein sich darüber zu informieren. In einem Versuch wurden bei beiden Schlachtarten die Hirnaktivitäten der Tiere gemessen. Aufgrund des enorm schnellen Blutverlustes beim Durchtrennen der Kehle ist der Schmerz sehr kurz und nicht sehr stark. Anders sieht es bei der Betäubung durch Strom oder Bolzenschuss ins Hirn aus. Viele Schweine sind noch bei vollem Bewusstsein wenn sie ins Brühbad gehängt werden, da auch die Entblutung durch Zeitdruck schlampig gemacht wird und auch bei Rindern schlägt Betäubung häufig fehl. Dazu kommt die Panik an der Schlachtbank durch den Blutgeruch...sehen Sie sich mal ein Video dazu an, wer einmal ein im Brühbad ertrinkendes, kreischendes Schwein gesehen hat verfällt man nicht mehr so leicht der Illusion der "quallosen Schlachtung"
Neuen Kommentar hinzufügen