Das ärgert beim Einkauf:

Allos Amaranth-Butterkeks

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Amaranth betont, aber hauptsächlich Weizen im Mehlanteil.
getaeuscht

Das Herausstellen von Amaranth bei Keksen können Verbraucher verständlicherweise als täuschend ansehen, wenn in den Keksen achtmal so viel Weizen steckt. Der Anbieter sollte entweder die Kekse den Mengenverhältnissen entsprechend bezeichnen oder die jeweiligen Mengen bereits auf der Schauseite offenlegen.

Auf der Packung wird ein Amaranth-Butterkeks versprochen. Meine Erwartung war, dass es sich um ein Produkt handelt, dessen Hauptzutat Amaranth ist. Die Zutatenliste hingegen zeigt, dass lediglich 5 % Amaranth enthalten sind. Die Hauptzutat ist stattdessen Weizenvollkornmehl, welches ich eben nicht im Keks haben wollte. Des Weiteren steht auf der Packung "mit Amaranth und Honig". Honig ist mit 14 % die zweite Zutat in der Zutatenliste, müsste es daher nicht „mit Honig und Amaranth“ stehen?
Verbraucher aus Frankfurt vom 09.03.2016

Darum geht’s:

Im Produktnamen steht Amaranth noch vor dem Begriff Butterkeks. Ein zusätzlicher Hinweis „mit Amaranth und …“ und die Abbildung eines Fruchtstandes Amaranth weisen auf der Schauseite nochmals auf Amaranth als Zutat hin.
Nur die Zutatenliste auf der Rückseite nennt die tatsächliche Mehlzusammensetzung, 41 % Weizenvollkornmehl und 5 % Amaranth (gepoppt, gemahlen). Honig und Butter stecken mit jeweils 14 % in der Rezeptur.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
Die LMIV schreibt unter anderem auch die Angabe der Zutaten in der Zutatenliste in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil vor. Dies gilt nicht für die Reihenfolge enthaltener und im Produktnamen genannter Zutaten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Weizen wird weder im Produktnamen noch in der Bezeichnung erwähnt. Mürbeteiggebäck kommt anders als Brot auch ohne Weizen oder Roggen als Mehl aus. Verbraucher können daher unseres Erachtens nachvollziehbar davon ausgehen, dass die Kekse im Mehlanteil zu 100 % aus Amaranth bestehen.  

Fazit:

Der Anbieter sollte die Kekse entweder den Mengenverhältnissen entsprechend beispielsweise als „Weizenvollkorn-Butterkeks mit Honig und Amaranth“ bezeichnen oder die Mengen in gut lesbarer Schriftgröße in direktem Zusammenhang zum Produktnamen bereits auf der Schauseite angeben.

Stellungnahme der Allos GmbH, Mariendrebber

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 29.03.2016 mit Bitte um Stellungnahme liegt keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.