Das ärgert beim Einkauf:

Allos Amaranth Knäcke mit Roggenvollkornmehl

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Amaranth betont, aber hauptsächlich Roggen im Mehlanteil
getaeuscht

Das Herausstellen von Amaranth bei Knäckebrot können Verbraucher verständlicherweise als täuschend ansehen, wenn im Brot mehr als dreimal so viel Roggen steckt. Der Anbieter sollte entweder das Brot den Mengenverhältnissen entsprechend bezeichnen oder die jeweiligen Mengen bereits auf der Schauseite offenlegen.

Auf der Verpackung steht groß AMARANTH Knäcke, kleiner, darunter "mit Roggenvollkornmehl". Auf der Rückseite Zutaten: Roggenvollkornmehl 73 %, Amaranthvollkornmehl 20 %. Das ist doch Irreführung und bewusste Täuschung. Die Deklaration müsste doch genau umgekehrt lauten.
Verbraucher aus Karlsruhe vom 09.09.2016

Der Produkttitel auf der Packung lautet: AMARANTH Knäcke (groß geschrieben) MIT ROGGENVOLLKORNMEHL (kleiner geschrieben. Bei den Zutaten steht: Zutaten: Roggenvollkornmehl (fett in einer Zeile geschrieben, dann Zeilenumbruch) 73 %, Amaranthvollkornmehl (dann Zeilenumbruch) 20 %, Durch den Titel und die Art der Zutatenbeschreibung entsteht bei mir der Eindruck, dass das Knäckebrot zum Großteil aus Amaranthmehl und nur zum kleineren Teil aus Roggenvollkornmehl besteht. In der Tat ist es aber anders herum. Der Titel hatte mich zum Kauf bewogen.
Verbraucher aus München vom 25.02.2016

Beim Amaranth Knäcke von Allos steht Amaranth in Großbuchstaben auf der Verpackung und "Mit Roggenvollkornmehl" klein darunter. Erst zu Hause habe ich festgestellt, dass nur 20 % Amaranth enthalten sind, dafür aber 73 % Roggenvollkornmehl. Ich fühle mich getäuscht.
Verbraucherin aus Köln vom 02.09.2014

Darum geht’s:

Das Brot heißt „Amaranth Knäcke“ und die Schriftgröße des Wortes Amaranth ist um ein Vielfaches größer als der Hinweis „Mit Roggenvollkornmehl“. Nur die Zutatenliste auf der Rückseite offenbart die Mengenverhältnisse der Vollkornmehle mit 73 % Roggen und 20 % Amaranth. Die Verbraucherin sieht darin eine täuschende Diskrepanz zu der Darstellung auf der Schauseite des Knäckebrotes.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Allein die Schriftgröße und gewählte Reihenfolge der beiden Hauptzutaten im Produktnamen auf der Schauseite deuten auf mehr Amaranth als Roggen im Knäcke hin. Zusätzlich kennzeichnet die Formulierung „Mit Roggenvollkornmehl…“ unserer Ansicht nach Roggen als Beigabe oder Zusatz. Gegenteilige Mengenverhältnisse sind jedoch die Realität und die Kritik der Verbraucherin ist daher berechtigt.

Fazit:

Der Anbieter sollte das Knäcke entweder den Mengenverhältnissen entsprechend beispielsweise als „Roggen-Knäcke mit Amaranthvollkornmehl“ bezeichnen oder die Mengen in gut lesbarer Schriftgröße in direktem Zusammenhang zum Produktnamen bereits auf der Schauseite angeben.

Stellungnahme der Allos Hof-Manufaktur GmbH, Bremen

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der nussige Geschmack von Amaranth ist in allen Sorten geschmacksgebend und gibt dem Knäcke seinen Namen.
Amaranth zählt zu den sogenannten Pseudocerealien und enthält kein Gluten (Klebereiweiß), das jedoch zum Backen von Brot nötig ist. Knäckebrot lässt sich daher nicht zu 100 Prozent aus Amaranth herstellen. Bei Allos Knäcke gleicht der höhere Roggenanteil die fehlenden Backeigenschaften des Amaranth aus. Entsprechend der LMKV werden die Zutaten, die durch Produktbezeichnung, den Produktnamen und durch die Abbildungen auf der Verpackung hervorgehoben sind, mit Prozentangaben in der Zutatenliste aufgeführt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.