So haben Hersteller reagiert:

Allos Frucht Pur 75 % ehemals Allos Frucht Pur, Beispiel Sorte Mango

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Korrigiert: zu 75 % und nicht 100 % aus Mango
Geändert

Das Produkt ist als "Frucht Pur" benannt, enthält jedoch nur 55 g Früchte pro 100 g. Die anderen Zutaten stammen zwar auch irgendwie von Früchten (bis auf Agavendicksaft, denn die Agave halte ich nicht für eine Frucht), aber das steht nicht vorne drauf. Auch das Calciumcitrat wird höchstwahrscheinlich keiner Frucht entnommen. Einem anderen Hersteller ist es möglich, z. B. als "FruchtGelee Quitte" ein Produkt mit 88 g Früchten je 100 g herzustellen.
Verbraucher aus München vom 02.09.2013

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Durch die Bezeichnung „Frucht Pur“ können Verbraucher zu Recht erwarten, dass der Fruchtaufstrich aus nichts anderem als der angepriesenen Frucht stammt. Dass der Anbieter zu Früchten auch verschiedene Zusatzstoffe und Süßungsmittel zählt, die aus Früchten stammen oder zumindest stammen können, damit muss der Verbraucher aus unserer Sicht nicht rechnen. 
Die Produktbezeichnung auf der Schauseite sollte zum Inhalt passen und nicht einen Fruchtgehalt von 100 % vortäuschen, wenn dieser bei 55 % liegt.

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Frucht Pur Mango“. Auf der Vorderseite des Glases sind zwei Mangos abgebildet. Die Zutatenliste weist außer Mangos weitere Erzeugnisse aus, die zum Süßen und zum Binden des Mangopürees dienen. Zum einen sind es aus Früchten gewonnene Konzentrate, zum anderen Zusatzstoffe wie Calciumcitrat, einem Salz der Zitronensäure, die in Zitronen vorkommt. Das Süßungsmittel Agavendicksaft stammt nicht aus der Frucht sondern aus dem Stamm einer Agavensorte.

Das ist geregelt:

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname verheißt reine Frucht, d. h.  keine anderen Zutaten außer Früchten. Bei der Zubereitung von Fruchtaufstrichen im Haushalt können Fruchtaufstriche durchaus ausschließlich aus Früchten hergestellt werden, z. B. Pflaumenmus durch starkes Einkochen oder unerhitzte Aufstriche durch Pürieren einer Kombination fester Früchte wie Aprikosen und Bananen. Daher können Verbraucher eine solche Zusammensetzung auch im Handel erwarten.
Unserer Ansicht nach ist es für Verbraucher nicht vorhersehbar, dass der Anbieter auch das Geliermittel Apfelpektin und das Festigungsmittel Calciumcitrat zu den Früchten rechnet. Unserer Ansicht nach darf auch die Funktion einer Zutat nicht unter den Tisch fallen. Apfeldicksaft und Traubensaft sind zweifelsfrei aus Früchten gewonnen. Sie stecken in dem Fruchtaufstrich aber nicht in erster Linie um die Fruchtmenge zu erhöhen sondern zur Verstärkung des süßen Geschmacks.
Agavendicksaft zu den Früchten zu zählen, ist schlichtweg falsch. Agavendicksaft wird aus dem Stamm/Herz der Agave americana gewonnen. Als Frucht kann man diesen Pflanzenteil also nicht bezeichnen.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Fruchtaufstrich nicht „Frucht pur“ nennen, wenn Zusatzstoffe und Lebensmittel enthalten sind, die wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzt werden. Agavendicksaft als Frucht zu bewerben, muss unterbleiben.

Stellungnahme der Allos GmbH, Mariendrebber

Kurzfassung:

Es ist klar erkennbar, dass es sich bei der Angabe „Frucht Pur“ um einen Markennamen handelt. „Mango“ ist deutlich kleiner angegeben und beschreibt die Sorte des Fruchtaufstrichs. Auf der Vorderseite ist der Hinweis „mit Frucht- und Agavendicksaft“ angebracht, so dass sofort auffällt, dass das Produkt weitere Zutaten enthält. Zudem sind im Zutatenverzeichnis alle Zutaten ordnungsgemäß aufgeführt.

Ergebnis

Bei einem Marktcheck im April 2015 hat die Verbraucherzentrale festgestellt, dass der Anbieter mit dem Zusatz "75 %" nun den Fruchtanteil korrekt ausweist und nicht länger weitere Zutaten wie Süßungsmittel und Zusatzstoffe zum Fruchtgehalt zählt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.