So haben Hersteller reagiert:

Frucht Pur 100 %*, Beispiel Sorte Erdbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Alle Fruchtarten auf der Vorderseite abgebildet.
Geändert

Beim ersten Blick auf den Riegel springen potenziellen Käufern gleich mehrere Hinweise ins Auge, die einen reinen Fruchtriegel mit 100 % einer Fruchtart versprechen. Unserer Ansicht nach müssen Verbraucher bei dieser Aufmachung nicht mit lediglich 10 % der angepriesenen Fruchtarten rechnen.
Die Allos GmbH sollte bereits auf der Schauseite alle enthaltenen Fruchtarten mit ihren Mengenanteilen im Riegel benennen und entsprechend abbilden.

Auf der Verpackung des Riegels ist je nach Geschmack die jeweilige Frucht abgebildet. Man könnte also meinen, die "Frucht Pur 100 %*" bedeuten, dass zumindest ein Großteil wirklich aus der abgebildeten Frucht besteht (z. B. Bananen, Sauerkirsche etc.) Doch wenn man auf der Rückseite den Verweis des *Sternchens beachtet, fällt auf, dass der Riegel zu 90 % aus Apfel und Trauben besteht und lediglich 10 % der angepriesenen Frucht verarbeitet wurde. Das merkt man auch beim Geschmack ... Wenn geschrieben steht: "BANANE mit Äpfel und Trauben" geht man nicht von 10 % BANANE, 45 % Apfel und 45 %Trauben aus ... Nicht jeder schaut so wie ich auf die Rückseite der Verpackung, also glaube ich das diese Aufmachung zu Missverständnissen führen kann.
Verbraucher aus Albstadt vom 21.10.2015

Wenn man sich das Bild und die Aufschrift dieser Fruchtschnitte anschaut, geht jeder davon aus, dass er eine Fruchtschnitte aus fast 100 % Banane erwirbt. Mein erster Biss in diese Fruchtschnitte war dann Enttäuschung pur! Nach Banane schmeckte hier gar nichts – noch nicht mal in kleinsten Spuren war der Bananengeschmack zu entdecken! Nach dem Blick auf die Rückseite – nur mit Lesehilfe und sehr heller Beleuchtung zu erkennen, zusätzlich noch durch Riffelung die Erkennbarkeit verschlechtert, stelle ich dann fest, dass 90 % Apfel und Weinbeeren sind und Banane nur 10 %. Ich empfinde das als Betrug und vorsätzliche Irreführung des Kunden!
Verbraucher aus Solingen vom 01.10.2015

Ein Fruchtriegel mit der groß geschriebenen Bezeichnung Fruchtriegel Kirsche (darunter wesentlich kleiner geschrieben: Apfel und Trauben) und einem Kirschbild im Hintergrund enthält je 45 % Äpfel und Weinbeeren und nur 10 % Kirsche. Diesen gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen, beispielsweise auch mit Ananas oder Orange und einem Ananas-oder Orangenbild im Hintergrund (Fruchtanteile dieselben wie oben beschrieben).
Verbraucher aus Berlin vom 20.03.2015

Auf der Verpackung ist nur eine Erdbeere abgebildet und der Text suggeriert, dass dieser Fruchtriegel zu 100 % aus Erdbeeren besteht. Das stimmt aber nicht.
Verbraucherin aus Hannover vom 13.03.2015

Darum geht’s:

Allos bietet als Produktneuheit seit März einen reinen Fruchtriegel in sieben Sorten an. Der Produktname auf der Schauseite lautet jeweils „Frucht Pur 100 %*“ in Verbindung mit einer Fruchtart, beispielsweise Erdbeere oder Kirsche. Zusätzlich ist die jeweilige Fruchtart sehr groß im Hintergrund abgebildet.

Unterhalb des jeweiligen Sortennamens steht „mit Apfel und Trauben“. Dieser Hinweis ist um ein Vielfaches kleiner und auf der schmalen Längskante der Riegel platziert. Alle Sorten bestehen nach den Zutatenlisten zu 45 % aus Apfel und 45 % aus Weinbeeren und nur zu 10 % aus der jeweils beworbenen Fruchtart.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die beim Einkauf ins Auge fallende Aufmachung verheißt reine Frucht. Der Hinweis „mit Apfel und Trauben“ ist eher versteckt platziert. Auch wenn Verbraucher den Hinweis wahrnehmen sollten, sie werden diese Früchte in eher geringer Menge erwarten. Von geringer Menge kann bei 90 % jedoch nicht die Rede sein.
Potenzielle Kunden haben unseres Erachtens keine Veranlassung, bei Anblick der Verpackung das Zutatenverzeichnis des Riegels zu prüfen. Eine Täuschung der Verbraucher liegt daher nahe.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf der Schauseite alle verwendeten Früchte entsprechend ihren Mengenanteilen darstellen und nennen.

Stellungnahme der Allos GmbH, Mariendrebber

Das geänderte Produkt wird ab dem 01.06.2016 im Fachhandel erhältlich sein – die neue Verpackung erhalten Sie anbei.

Ergebnis

Der Hersteller zeigt ab Juni 2016 alle enthalten Fruchtarten auf der Riegelvorderseite, allerdings in gleicher Größe und nicht entsprechend den Mengenverhältnissen. In der Sortenbezeichnung wird weiterhin nur auf Erdbeere hingewiesen. So können Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale Erdbeeren auch zukünftig zumindest als Hauptbestandteil des Riegels erwarten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.