funny-frisch Natürlich Honig Senf
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Bei einem Produkt, das damit wirbt, dass der Geschmack nur auf rein natürlichen Zutaten beruht und es von Natur aus lecker sei, sollte nicht mit natürlichem Aroma der Geschmack verstärkt sein. Die mehrfachen Werbeversprechen mit Natur und natürlich sollten daher unterbleiben.
Beschwerde
Wenn ich mir die Zutaten ansehe, dann ist das Produkt nicht mit meinem Verständnis für „Natürlich“ vereinbar und ich fühle mich getäuscht. Was ist denn wirklich natürlich, wenn solche Produkte werbemäßig als „Natürlich“ bezeichnet werden dürfen?
Herr D. aus Kall vom 10.02.2014
Die Packungsvorderseite der Funny-Frisch Chips "Natürlich Honig & Senf" zeigt flüssigen Honig, der von einem Honiglöffel tropft. Die Zutatenliste listet aber lediglich Honigpulver, also ein nicht natürliches Erzeugnis, dem zudem die vorne gezeigten Eigenschaften fehlen.
Herr K. aus Birken-Honigessen vom 02.07.2013
Darum geht’s:
Die Chips von funnyfrisch werben bereits im Produktnamen mit „Natürlich“, tragen auf der Schauseite einen Störer mit dem Text „Nur natürliche Zutaten – Ohne Hefeextrakt – Ohne künstliche Geschmacksverstärker“ und gehen auf der Rückseite unter dem Titel „Von Natur aus lecker“ auf die Herkunft der Kartoffeln und die Herstellung der Chips ein. Unter anderem heißt es in dem Text “Gute, rein natürliche Zutaten ohne Hefeextrakt und ohne künstliche Geschmacksverstärker“ und „Für das natürlich-köstliche Geschmackserlebnis sorgen zusätzlich die Gewürze Honig & Senf“. Die Zutatenliste führt neben Kartoffeln und Öl als würzende Zutaten Zucker, Speisesalz, natürliches Aroma, Senf, Honig- und Zwiebelpulver auf.
Der Verbraucher hat aufgrund der Werbung erwartet, dass ausschließlich in der Natur vorkommende Lebensmittel für den Geschmack der Chips verantwortlich sind und sieht sich getäuscht.
Das ist geregelt:
Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unserer Auffassung nach können Verbraucher nachvollziehbar durch die Betonung der „rein natürlichen Zutaten“ und des „natürlichen Geschmacks“ erwarten, dass der Geschmack nicht mit natürlichem Aroma verstärkt ist, das zudem in größerer Menge als die angepriesenen Zutaten Honig und Senf im Produkt vorkommt. Natürliches Aroma muss zwar aus einem natürlichen Rohstoff stammen, aber nicht zwangsläufig aus einem Lebensmittel. Es darf aus pflanzlichen und tierischen Ausgangsstoffen sowie aus Mikroorganismen wie Schimmelpilzen gewonnen sein, kommt also so nicht in der Natur vor. Möglich ist auch die Herstellung mit Hilfe gentechnologischer Verfahren.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Betonung der Natürlichkeit aller Zutaten und eines natürlichen Geschmacks unterlassen.
Der Verbraucher sollte bereits auf der Schauseite durch einen Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ erfahren, dass nicht nur Honig, Senf und Gewürze für den Geschmack der Chips sorgen.
Stellungnahme der funy-frisch Snack und Gebäck GmbH, Köln
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 04.03.2014 liegt bisher keine Antwort vor.
Ergebnis
Im Rahmen eines Marktchecks 2016 hat der Anbieter mitgeteilt, dass das Produkt vom Markt genommen wurde.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.