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EuGH-Urteil: Ursprungsland bei Champignons ist das Land der Ernte

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EuGH-Urteil: Ursprungsland bei Champignons ist das Land der Ernte

Bei Kulturchampignons müssen Anbieter das Ursprungsland angeben. Doch das ist nicht unbedingt mit dem Land der Aufzucht identisch. So kann es sein, dass Champignons in den Niederlanden ausgesät, dort über Wochen aufgezogen und nur zur Ernte nach Deutschland gebracht werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass als Ursprungsland dennoch Deutschland angegeben werden darf und muss. Maßgeblich für die Angabe des Ursprungslandes sei der Zollkodex, heißt es in der Begründung.

Gegenstand der Klage waren Kulturchampignons, die der Anbieter wie geschildert in den Niederlanden aufgezogen und nur zur Ernte nach Deutschland gebracht hatte. Als Ursprungsland gab er „Deutschland“ an. Dagegen klagte die Wettbewerbszentrale, da sie die Kennzeichnung für irreführend hielt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Klägerin noch recht gegeben und die Entscheidung damit begründet, dass Verbraucher aufgrund der Kennzeichnung davon ausgingen, der gesamte Produktionsprozess finde in Deutschland statt. Da die Kennzeichnung jedoch dem Zollkodex entsprach, kam es zur Revision und der Fall landete zunächst beim Bundesgerichtshof und schließlich beim EuGH.

Nach der Entscheidung des EuGH ist bei pflanzlichen Erzeugnissen als Ursprungsland grundsätzlich das Ernteland anzuführen, unabhängig davon, ob wesentliche Produktionsschritte in einem anderen Land stattgefunden haben. Entsprechend der Entscheidung muss der Anbieter auch keinen aufklärenden Zusatz anbringen, dass die Aufzucht in einem anderen Land stattgefunden hat.

Quelle: Marburger Briefe zum Lebensmittelrecht 09/2019

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Sven
05.02.2020 - 01:37

Ein Trauerspiel. Man kann sich echt auf gar nichts mehr verlassen.

Gast
07.01.2020 - 08:41

Dann kann ich mich als Verbraucher nun leider nicht mehr an der
Wozu dann überhaupt noch die Ursprungskennzeichnung? Die hat doch dann einen INformationswert von Null. Mir als Verbraucher ist sie wichtig, um zu erkennen, ob ein Produkt regional oder wenigstens in Deutschland erzeugt wurde. Auf diese Weise kaufe ich nicht nur Pilze, die erst nach De transportiert werden mussten. Es musste auch noch das Substrat mit transportiert werden.

Denker
05.01.2020 - 10:32

Wieder einmal ist die Bürokratie wichtiger als der angeblich geschützte Bürger...
Weshalb wurde keine Regelung verlangt, die derjenigen beim Fleisch entspricht?

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