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Lieferando muss über Zusatzstoffe informieren

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Lieferando muss über Zusatzstoffe informieren

Seit Beginn der Corona-Pandemie boomen Lieferdienste. Wer dort sein Essen bestellt, hat ein Recht darauf, bereits vor der Bestellung über Konservierungsstoffe und andere Zusatzstoffe informiert zu werden. Das hat das Landgericht Berlin kürzlich in einem Urteil gegen den Lieferdienst Lieferando klargestellt.

Der Lieferdienst hatte auf seiner Internetseite Caesar-Salat und Pizza einer Pizzakette angeboten. Beide Speisen enthielten Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker, die Pizza zusätzlich Farbstoff. Doch die Kunden erfuhren davon nichts, da die Informationen auf der Seite fehlten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte daraufhin Klage gegen den Lieferdienst ein.

Vollständige Informationspflicht

Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung schreibt vor, dass Gastronomen Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel in ihren Gerichten kenntlich machen müssen, beispielsweise auf der Speisekarte. Dies gilt auch für Speisen, die im Internet zum Verkauf angeboten werden. Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass in dem vorliegenden Fall der Lieferdienst für die Bereitstellung der Informationen zuständig ist.

Die Richter argumentierten, dass Lieferando in erheblichem Ausmaß in die Vermarktung und den Vertrieb der Lebensmittel eingebunden sei. Deshalb sei er ein Lebensmittelunternehmen im Sinne der Lebensmittelinformationsverordnung und somit verantwortlich dafür, dass die Pflichtinformationen über Zusatzstoffe auf der Internetseite zu finden sind.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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