Wundertüte Eierpunsch – mal mit, mal ohne Ei
Ob auf dem Weihnachtsmarkt oder beim gemütlichen Kaminabend: Alkoholhaltige Heißgetränke wie Eierpunsch haben im Winter Hochkonjunktur. Doch nicht in jedem Eierpunsch sind tatsächlich Eier enthalten, beispielsweise in Form von Eigelb oder Eierlikör. Das zeigen eine aktuelle Verbraucherbeschwerde sowie eine Marktstichprobe bei Lebensmittelklarheit. Für Verbraucher:innen ist das mitunter schwer zu erkennen, denn ein Zutatenverzeichnis darf fehlen.
Im aktuellen Fall beschwerte sich eine Verbraucherin über einen „Sahne-Eierpunsch“, der zwar Sahne, aber keine Eier enthält. Auf der Schauseite war das kaum zu erkennen, denn neben dem Produktnamen war nur der Hinweis „Mit leckerem Eierpunsch-Geschmack“ abgedruckt. Dies lässt vermuten, dass der Hersteller Aromen eingesetzt hat, nicht aber, dass die Eier komplett ersetzt wurden.
Muss Eierpunsch immer Eier enthalten?
Das Problem: Eierpunsch ist rechtlich nicht definiert. Damit gibt es keine speziellen Vorgaben, wie entsprechende Getränke zusammengesetzt sein müssen. Es ist nicht verboten, Eierpunsch ohne Ei herzustellen, allerdings darf die Aufmachung nicht täuschen.
Mit der Frage, ob Eierpunsch tatsächlich Ei-Bestandteile enthalten muss, hat sich der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) beschäftigt. Er kam zu dem Schluss, dass ein Eierpunsch nach traditionellen Rezepturen in der Regel mit Ei-Bestandteilen hergestellt wird. Eine abweichende Zusammensetzung, also eine Herstellung ohne Ei, sollten Hersteller kennzeichnen, so der ALS.
In zwei von acht Produkten steckt Aroma statt Ei
Eine Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit im November 2023 zeigt, was in verschiedenen Getränken mit dem Namen „Eierpunsch“ steckt. Die Redaktion hat dazu acht Produkte aus dem Internet sowie aus verschiedenen Lebensmittelmärkten verglichen. Das Ergebnis: Von acht Produkten mit dem Namen „Eierpunsch“ enthalten sechs Getränke Eigelb oder andere Ei-Bestandteile. Erkennbar ist dies meist nur an der Allergenkennzeichnung „enthält Ei“. Zwei Produkte sind auf Basis von oder mit Eierlikör hergestellt, der laut Spirituosenverordnung eine Mindestmenge an Eiern enthalten muss. Nur ein Hersteller führt ein vollständiges Zutatenverzeichnis auf. Die Menge an Eiern erfahren Verbraucher:innen allerdings bei keinem der Produkte.
Eierpunsch: Mal Fruchtwein, mal Eierlikör mit Rum
Die Marktstichprobe zeigt auch: Hinter dem Namen „Eierpunsch“ verstecken sich ganz unterschiedliche Getränke. Die Bezeichnung – meist auf dem Etikett auf der Rückseite zu finden – verrät, um welche Art Getränk es sich handelt. So verbergen sich hinter zwei Produkten „Fruchtweinhaltige Getränke mit Milch (5 %) und Sahne (2 %)“. Ein weiteres Produkt ist ein Eierlikör mit 11 Prozent Rum. Gerade im Internet sind aber auch Bezeichnungen wie „Aromatisiertes weinhaltiges Getränk“ oder „Aromatisiertes alkoholisches Getränk“ zu finden. Hier haben Verbraucher:innen kaum einen Anhaltspunkt zu erfahren, was in den Produkten enthalten ist.
Denn im Gegensatz zu den meisten Lebensmitteln braucht ein Großteil der alkoholischen Getränke kein Zutatenverzeichnis zu tragen. Bislang sind Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent - von wenigen Ausnahmen abgesehen – von der Verpflichtung, ein Zutatenverzeichnis zu tragen, befreit. Somit bleiben die Zutaten von Eierpunsch und anderen Mixgetränken meist im Dunkeln. Die Aufmachung der Schauseite sowie die Bezeichnung auf der Rückseite sind häufig die einzigen Anhaltspunkte, um beim Einkauf zu erkennen, um welche Art von Getränk es sich handelt. Doch gerade die Angaben auf der Schauseite können missverständlich sein, wie die aktuelle Beschwerde zeigt.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Marktstichprobe zeigt, dass sich hinter dem Namen „Eierpunsch“ sehr unterschiedliche Getränke verbergen können. Umso wichtiger ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit, dass Anbieter klar kennzeichnen, um welche Getränkeart es sich handelt und welche wesentlichen Zutaten das Produkt enthält. Hersteller sollten bereits auf der Schauseite eindeutig darauf hinweisen, wenn ihr Produkt kein Ei enthält.
Das Beispiel Eierpunsch zeigt, wie wichtig das Zutatenverzeichnis als Informationsquelle beim Einkauf ist. Ein Zutatenverzeichnis sollte daher auch für Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent verpflichtend sein.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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