Haribo Tropifrutti Hawai-Mix
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Aufmachung weist mehrfach auf verschiedene tropische Früchte als Zutaten hin. Tatsächlich enthalten die Fruchtgummis keine Bestandteile der abgebildeten und genannten Tropenfrüchte, sondern nur Aroma. Haribo sollte auf die Abbildung und Nennung von Früchten verzichten, die nicht in den Bonbons vorkommen. Zudem gehört unserer Ansicht nach der Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf die Schauseite der Verpackung.
Beschwerde
Auf der Verpackung sind sowohl in Bild- als auch in Textform tropische Früchte aufgeführt, die als besonderes Merkmal dieses Produkts angepriesen werden. Unter den aufgeführten Zutaten findet sich jedoch kein einziger Bestandteil von Ananas/Kokosnuss, Banane/Passionsfrucht, Cherimoya, Grapefruit, Mango und Limette... Diese werden scheinbar ausschließlich durch die Zugabe der entsprechenden Aromen vorgegaukelt.
Verbraucher aus Norderstedt vom 10.11.2015
Darum geht’s:
Die Schau- und Rückseite der Bonbontüte zeigen naturgetreue Abbildungen von Ananas, Kokosnuss, Cherimoya, Mango, Banane, Passionsfrucht, Grapefruit und Limette. Die Rückseite führt sie auch namentlich auf. Zusätzlich weisen die Sortenbezeichnungen „Tropifrutti“ und „Hawai-Mix“ auf tropische Früchte hin. Tatsächlich enthält das Produkt keine Bestandteile der hervorgehobenen Früchte. Es enthält unter anderem Pflanzenkonzentrate von Apfel, Zitrone, schwarzer Johannisbeere, Aronia und Aroma.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften wie die Zusammensetzung.
Die Richtlinie für Zuckerwaren beschreibt die Zusammensetzung von Zuckerwaren. Sie wird von der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) herausgegeben und hat keinen Rechtscharakter. Sie sieht gibt den Herstellern unter anderem vor: “Auch bei der ausschließlichen Verwendung von Aromen kann durch Bezeichnungen, Abbildungen und Formgebungen auf Früchte hingewiesen werden. Bei der Verwendung von Aromen, die durch chemische Synthese gewonnen werden, aber nicht mit einem Stoff chemisch gleich sind, der in einem Ausgangstoff pflanzlicher oder tierischer Herkunft natürlich vorkommt, sind solche Abbildungen und Formgebungen nicht üblich.“
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unseres Erachtens ist es naheliegend aufgrund der Sortenbezeichnung und der bildlichen Darstellung auf der Verpackung als Zutaten auch Bestandteile der tropischen Früchte zu erwarten. Diese Haltung wird dadurch gestützt, dass die Standardsorte „Haribo Tropifrutti“ immerhin drei der fünf abgebildeten Früchte in Form von Konzentraten laut Zutatenliste enthält, obwohl diese nicht zusätzlich mit Worten beworben werden.
Fazit:
Die Verpackungsgestaltung der Fruchtgummibonbons sollte nicht in die Irre leiten, was die Zusammensetzung anbelangt. Der Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf der Schauseite sollte offenlegen, woher der Geschmack der Bonbons stammt.
Stellungnahme der Haribo GmbH & Co. KG, Bonn
Kurzfassung:
Die stilisierte Darstellung von Früchten auf der Verpackung dient als Hinweis auf die verschiedenen Geschmacksrichtungen. Dies ist bei Fruchtgummi üblich und nach der Richtlinie für Zuckerwaren auch bei der Verwendung sogenannter naturidentischer Aromastoffe zulässig. Angesichts der Erfahrung aus mehr als 20 000 direkten Verbraucher-Kontakten pro Jahr können wir Ihnen mitteilen, dass es sich vorliegend unserer Einschätzung nach eher um einen Einzelfall handelt.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.