Werbung „Ohne Süßungsmittel“, aber Zucker enthalten
Zusammenfassung
Die Werbung „Ohne Süßungsmittel“ in Verbindung mit der Abbildung von drei durchgestrichenen Zuckerwürfeln im Wassertropfen ist missverständlich. Kaufinteressierte können bei dem Produkt „Vöslauer Juicy Balance Zitrone“ ein ungesüßtes Getränk erwarten. Tatsächlich enthält das Erfrischungsgetränk Zucker.
Vöslauer sollte auf die Werbung „Ohne Süßungsmittel“ verzichten oder ergänzen, dass das Getränk mit Zucker gesüßt wurde.
Beschwerde
Auf der Rückseite des Produktes ist die Auslobung "Ohne Süßungsmittel" aufgebracht. Die Abbildung daneben zeigt drei kleine (Zucker)Würfel. Im Zutatenverzeichnis ist an dritter Stelle Zucker aufgeführt, laut Nährwerttabelle 2,6 g/100 g.
Für mich ist Zucker eindeutig ein Süßungsmittel, zwar kein SüßSTOFF, aber da muss es doch eine klare Abgrenzung geben. Ich fühle mich getäuscht.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 13.08.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Werbung „Ohne Süßungsmittel“ ist missverständlich, wenn das Getränk tatsächlich mit Zucker gesüßt ist.
Darum geht’s:
Auf dem rückseitigen Etikett der Flasche „Vöslauer Juicy Balance Zitrone“ fällt ein Kasten ins Auge, der drei Eigenschaften des Getränks hervorhebt, darunter „Ohne Süßungsmittel“. Neben diesem Hinweis ist in einem Kreis ein Tropfen mit drei Würfeln abgebildet, der durchgestrichen ist. Die Zutatenliste führt unter anderem Zucker auf. Laut Nährwerttabelle beträgt der Zuckergehalt 2,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter.
Das ist geregelt:
Süßungsmittel zählen nach der EU-Zusatzstoff-Verordnung zu den Zusatzstoffen und umfassen eine Reihe von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen. Zucker und Zuckerarten gehören nicht dazu.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sollen Informationen über Lebensmittel nicht nur zutreffend, sondern auch klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Werbung „Ohne Süßungsmittel“ ist missverständlich, denn der Begriff Süßungsmittel ist nicht selbsterklärend. Er klingt nach einem Sammelbegriff für Stoffe, die für einen süßen Geschmack sorgen. Verbraucher:innen müssen nicht wissen, dass nur Süßstoffe wie Saccharin und Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit rechtlich als Süßungsmittel gelten. Die Abbildung der durchgestrichenen „Zuckerwürfel“ trägt zur Verwirrung bei, da es Zucker ist, der das Getränk süßt.
Fazit:
Vöslauer sollte auf die Werbung „Ohne Süßungsmittel“ verzichten oder ergänzen, dass das Getränk mit Zucker gesüßt wurde.
Stellungname der Vöslauer Mineralwasser GmbH, Bad Vöslau/Österreich
Kurzfassung:
Für Vöslauer hat die Qualität unserer Produkte höchste Priorität, einschließlich korrekter Deklaration. Wir verwenden nur natürliche Inhaltsstoffe und keine Süßungsmittel, die laut Lebensmittelrecht natürliche oder synthetische Zuckeraustauschstoffe sind und Lebensmitteln süßen Geschmack geben. Zucker ist kein Süßungsmittel, da er kein Zusatzstoff ist. In Vöslauer Balance-Produkten ist Zucker ein Geschmacksträger. Daher ist die Angabe „Ohne Süßungsmittel“ korrekt.