Fehlende Rohmilchkennzeichnung bei Parmesan
Frage
Laut einer EU-Verordnung muss doch bei verpackten Produkten gekennzeichnet werden, wenn Produkte aus Rohmilch hergestellt werden. Es geht nun um Käse: Soweit ich weiß, müssen Grana Padano sowie Parmigiano Reggiano laut den Vorgaben der geschützten Ursprungsbezeichnung aus Rohmilch hergestellt werden.
Ich habe aber auf mehreren Produkten den entsprechenden Hinweis nirgends gefunden. Liege ich mit meinen Annahmen richtig und wurde dies fälschlicherweise nicht gekennzeichnet, oder habe ich etwas falsch verstanden? Insbesondere in Hinblick auf sensible Personengruppen finde ich das nicht gut, wenn der Hinweis fehlt.
Antwort
Tatsächlich darf sowohl für Grana Padano als auch für Parmigiano Reggiano nur unbehandelte Milch verwendet werden, die nicht erhitzt wurde. Da Parmesan beim Brennen des Käsebruchs in der Regel auf über 40 Grad erhitzt wird, ist der Hinweis – rein rechtlich gesehen – nicht erforderlich. Allerdings wird vereinzelt auch die Meinung vertreten, dass der Hinweis „mit Rohmilch hergestellt“ aus Gründen des Verbraucherschutzes trotzdem auf dem Produkt stehen sollte.
Die Vorschrift zur Kennzeichnung „mit Rohmilch hergestellt“ ist in einer EU-Verordnung festgelegt. Sie gilt sowohl für verpackte als auch für lose angebotene Lebensmittel. Der Verordnung zufolge muss der Hinweis auf Lebensmitteln stehen, die bei der Herstellung keinerlei Wärmebehandlung oder physikalischer oder chemischer Behandlung unterzogen wurden. Die deutsche Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung konkretisiert diese Vorgabe und schreibt den Hinweis für Lebensmittel vor, die mit Rohmilch hergestellt wurden und keine Wärmebehandlung über 40 Grad erfahren haben.
Abgesehen von den lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist das Risiko, beispielsweise für Schwangere, beim Verzehr von Rohmilchkäse nicht immer gleich groß. Bei Hartkäse wie Parmesan reduzieren sowohl das Brennen des Käsebruchs bei bis zu 55 Grad als auch das Lagern in Salzlake und die lange Reifedauer die Zahl der Mikroorganismen, sodass Hartkäse wie Parmesan für Schwangere als unbedenklich eingestuft werden. Dennoch gibt es vereinzelt auch die Auffassung, dass der Hinweis „Mit Rohmilch hergestellt“ nicht fehlen darf. Dies ist vermutlich der Grund, warum beide Varianten im Handel zu finden sind.
Bei Weichkäse aus Rohmilch hingegen ist das Risiko für Schwangere deutlich höher. Da der Käse bei der Herstellung in der Regel nicht gebrannt wird, ist der Rohmilchhinweis erforderlich.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann die unterschiedliche Kennzeichnungspraxis des Hinweises „mit Rohmilch hergestellt“ bei Hartkäse verwirren, denn sie vermitteln eine unterschiedliche Herstellungsweise. Hersteller und Lebensmittelüberwachung sollten hier einheitlich vorgehen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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