Augen auf beim Online-Kauf!
Seit Corona kaufen viele Menschen im Internet ein.
Auch Lebensmittel.
Man sagt: im Internet einkaufen.
Oder: online einkaufen.
Es gibt Vorschriften für den Online-Verkauf von Lebensmitteln.
Zum Beispiel müssen bestimmte Angaben gemacht werden.
Online-Verkäufer:innen müssen informieren
Wie in einem Super-Markt sind viele Angaben Pflicht.
Die folgenden Angaben müssen im Online-Shop gemacht werden:
- Bezeichnung vom Lebensmittel
Die Bezeichnung informiert:
Was ist das für ein Lebensmittel?
Zum Beispiel Müsli.
- Zutaten-Liste
In der Zutaten-Liste müssen alle Zutaten stehen.
Die Reihen-Folge ist so:
Zuerst die Zutat, die am meisten enthalten ist.
Am Ende die Zutat, die am wenigsten enthalten ist.
- Hinweis auf Allergene
Manche Menschen sind allergisch auf bestimmte Lebensmittel.
Oder sie haben eine Lebensmittel-Unverträglichkeit.
Die Angabe von Allergenen ist im Online-Shop Plicht.
Ein Allergen ist ein Inhalts-Stoff.
Bei manchen Menschen führt der Stoff zu einer Allergie.
Oder zu einer Lebensmittel-Unverträglichkeit.
- Menge von bestimmten Zutaten
Wenn im Online-Shop bestimmte Zutaten besonders hervorgehoben werden:
Dann muss die Menge von diesen Zutaten genau angegeben werden.
Zum Beispiel:
Beim Nuss-Müsli muss die Menge an Nüssen angegeben werden.
- Füll-Menge
Das ist die Mengen-Angabe in Gramm.
Oder in Milli-Litern.
- Besondere Anweisungen für die Aufbewahrung
Zum Beispiel steht auf der Flasche mit Oliven-Öl:
Vor Sonne schützen.
Diese Angabe muss auch im Online-Shop stehen.
- Name vom Hersteller
Oder vom Verkäufer.
Und die Adresse.
- Ursprungs-Land oder
Herkunfts-Ort
Bei diesen Lebensmitteln muss die Information auch im Online-Shop stehen:
Bei unverarbeitetem Fleisch.
Und bei Obst.
Und bei Gemüse.
- Gebrauchs-Anleitung
Nur wenn man für das Lebensmittel eine Gebrauchs-Anleitung braucht:
Dann muss sie auf der Verpackung stehen.
Und im Online-Shop.
Zum Beispiel bei einer Back-Mischung für einen Kuchen.
- Alkohol-Gehalt
Für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol gilt:
Der Alkohol-Gehalt muss im Online-Shop angegeben werden.
- Nährwert-Tabelle
Zu den Nährwerten zählen zum Beispiel Kalorien.
Und Fett.
Und Salz.
Und Zucker.
Bei bestimmten Lebensmitteln müssen die Verkäufer im Online-Shop noch weitere Informationen schreiben.
Zum Beispiel:
- unter Schutz-Atmosphäre verpackt
- mit Süßungs-Mitteln
- erhöhter Koffein-Gehalt
- mit Farb-Stoff
- mit Konservierungs-Stoff
- mit Anti-Oxidations-Mittel
- mit Geschmacks-Verstärker
- geschwefelt
Im Internet muss auch der Grund-Preis angegeben werden.
Der Grund-Preis ist der Preis pro 100 Gramm.
Oder pro 100 Milli-Liter.
Mit dem Grund-Preis kann man den Preis von Lebensmitteln gut vergleichen.
Verbraucher:innen sollen die Informationen vor der Bestellung erhalten.
Wie im Super-Markt.
Einzige Ausnahme:
Das Mindest-Haltbarkeits-Datum.
Verbraucher:innen sehen es meist erst bei der Lieferung.
Gekauft ist gekauft
Manchmal merkt ein Verbraucher erst bei der Lieferung:
Das Lebensmittel enthält Sellerie.
Aber er verträgt Sellerie nicht.
Oder das Lebensmittel enthält Schweine-Fleisch.
Aber er möchte kein Schweine-Fleisch essen.
Deshalb ist es wichtig:
- Verkäufer:innen müssen alle Informationen vor dem Kauf zur Verfügung stellen.
- Verbraucher:innen müssen alle Informationen gut durchlesen.
Denn frische Lebensmittel können nicht zurück-gegeben werden.
Das heißt:
Gekauft ist gekauft.
In den Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen steht mehr dazu.
Die Abkürzung lautet so: AGB.
Manchmal bedeutet die Lieferung noch nicht:
Das Lebensmittel wurde gekauft.
Manchmal können Verbraucher:innen bei der Lieferung noch sagen:
Ich möchte das Lebensmittel doch nicht.
Werbung mit der Gesundheit – auch online nicht erlaubt
Manche Hersteller werben damit, dass ihre Lebensmittel besonders gesund sind.
Vor allem bei Nahrungs-Ergänzungs-Mitteln.
Zum Beispiel bei Vitamin-Tabletten.
Oder bei Knoblauch-Pillen.
Aber Hersteller dürfen nicht einfach Werbung mit der Gesundheit machen.
Sie müssen sich bei Gesundheits-Themen an die Health-Claims-Verordnung halten.
Health-Claims spricht man so aus Hels Kleims.
Health bedeutet Gesundheit.
Claims bedeutet Versprechen.
Gesundheits-Versprechen auf Lebensmitteln sind verboten.
Zum Beispiel darf auf einer Verpackung nicht stehen:
Wenn Sie dieses Lebensmittel essen.
Dann bleiben Ihre Knochen gesund.
Es gibt Ausnahmen.
Einige Aussagen sind erlaubt.
Welche?
Das steht in der Health-Claims-Verordnung.
Hersteller dürfen nur bestimmte Aussagen zur Gesundheit machen.
Auch im Internet müssen sich Hersteller an diese Regeln halten.
Eine Untersuchung von 1.100 Online-Shops hat gezeigt:
Viele Anbieter werben bei Nahrungs-Ergänzungs-Mitteln mit verbotenen Versprechen.
Außerdem hat sich gezeigt:
Im Internet werden viele Nahrungs-Ergänzungsmittel mit verbotenen Zutaten angeboten.
Und es werden auch viele neu-artige Lebensmittel mit verbotenen Zutaten angeboten.
Meinung von der Verbraucher-Zentrale
Die Kennzeichnung im Internet hat sich verbessert.
Die EU-Kommission hat aber herausgefunden:
Verbraucher:innen sollten im Internet trotzdem genau hinschauen.
Vor allem bei:
- neu-artigen Lebensmitteln
- Nahrungs-Ergänzungs-Mitteln
Die Verbraucher-Zentralen fordern außerdem:
Die Behörden sollen alle Nahrungs-Ergänzungsmittel genau überprüfen.
Und erst dann sollen die Behörden den Verkauf erlauben.
Wichtig ist vor allem:
- Ist das Nahrungs-Ergänzungs-Mittel für die Gesundheit sicher?
- Wurde das Nahrungs-Ergänzungs-Mittel richtig gekennzeichnet?
- Die Behörden sollen eine Liste erstellen.
- In der Liste sollen alle erlaubten Pflanzen stehen.
- Diese erlaubten Pflanzen dürfen für Nahrungs-Ergänzungs-Mittel verwendet werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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