Ungünstige Vorschriften
Manchmal finden wir von Lebensmittel-Klarheit eine Beschwerde von einem Verbraucher berechtigt.
Berechtigt bedeutet hier:
Auch wir von Lebensmittel-Klarheit finden die Aufmachung unpassend.
Aber:
Der Hersteller hat sich bei der Verpackung an die Vorschriften gehalten.
Der Hersteller hat in diesem Fall nichts falsch gemacht.
Das Problem ist die Vorschrift.
Manche Vorschriften sind nicht verbraucher-freundlich.
Nicht verbraucher-freundlich bedeutet hier:
Die Aufmachung der Verpackung ist für die Verbraucher:innen nicht klar.
Die Aufmachung passt nicht zum Inhalt.
Zum Beispiel beschweren sich Verbraucher:innen oft über Käse-Verpackungen.
Denn auf manchen Käse-Verpackungen gibt es keine Zutaten-Liste.
Auch wir von Lebensmittel-Klarheit finden:
Es soll eine Zutaten-Liste geben.
Aber für Käse gibt es eine spezielle Vorschrift:
Manche Zutaten sind für die Herstellung von Käse notwendig.
Wenn der Käse nur diese Zutaten enthält:
Dann müssen die Hersteller keine Zutaten-Liste schreiben.
Wir von Lebensmittel-Klarheit finden:
Diese Vorschrift ist ungünstig.
Sie soll verbessert werden.
Zutaten-Listen sind wichtig für Verbraucher:innen.
Mehr Infos zum Käse-Beispiel finden Sie hier:
https://www.lebensmittelklarheit.de/produkte/kaese-ohne-vollstaendige-zutatenliste
In solchen Fällen beschäftigen wir uns nicht mit einem einzelnen Lebensmittel.
Sondern wir stellen das Problem an einer Fantasie-Verpackung dar.
Bei dem Käse-Beispiel geht es nicht um einen bestimmten Hersteller.
Alle Hersteller können auf die Zutaten-Liste verzichten.
Es gibt auch Vorschriften, die nicht im Gesetz stehen.
Sie stehen im Deutschen Lebensmittel-Buch.
Oder sie wurden von der Lebensmittel-Überwachung beschlossen.
Diese Probleme stellen wir auch an Fantasie-Verpackungen dar.
Wir brauchen bessere Vorschriften
Das Beispiel mit dem Käse zeigt:
Manche Vorschriften sind nicht verbraucher-freundlich.
Deshalb wollen wir:
- Politiker:innen sollen verstehen:
Die Vorschriften müssen verändert werden. - Noch besser:
Die Politiker:innen ändern die Vorschriften.
Wir informieren das Bundes-Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Und sagen ihnen:
Aus unserer Sicht soll diese Vorschrift verändert werden.
Diese Beschwerden veröffentlichen wir im Portal unter Informationen.
Davor steht das Wort Erlaubt.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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