Lexikon

Allergenkennzeichnung

Um Allergikern die Lebensmittelauswahl zu erleichtern, müssen die wichtigsten Allergene – sie verursachen 90% aller Lebensmittelallergien – auf verpackten Lebensmitteln immer deklariert werden. Folgende Zutaten und Erzeugnisse daraus sind kennzeichnungspflichtig:

  • Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashewnuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l, als SO2
  • Lupinen
  • Weichtiere

Die Kennzeichnung kann an drei verschiedenen Stellen auf der Verpackung zu finden sein:

  • In der Verkehrsbezeichnung, z.B. „Vollmilchschokolade“
  • in der Zutatenliste, z B. „Gewürze (Sellerie)“
  • bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste, wie zum Beispiel Wein, mit einem zusätzlichen Hinweis, z.B. “enthält Schwefel". 

Seit dem 13. Dezember 2014 müssen Händler auch bei der sogenannten losen Ware über Allergene informieren, also beispielsweise an der Backwaren- und Fleischwarentheke, im Restaurant und in der Kantine.

Weitere Informationen finden Sie hier: Allergenkennzeichnung: verpackte Lebensmittel und lose Ware