After-Party-Mittel für Karneval: Manchmal nur teure Vitamintabletten
„Hang & Over“, „Katerfly“ oder „After-Party“: Zu Karneval boomen Produkte, die fit für den „Tag danach“ machen sollen. Die ausdrückliche Werbung als „Anti-Kater-Mittel“ ist heikel, denn krankheitsbezogene Werbung ist für Lebensmittel verboten, auch für Nahrungsergänzungsmittel. Anbieter machen stattdessen schwammige Anspielungen auf Partys, Feiern oder deren Folgen. Allzu viel erwarten sollten Verbraucher:innen von solchen Produkten nicht.
Urteil: Werbung mit „Anti-Kater-Wirkung“ ist unzulässig
Die offensive Werbung mit einer „Anti-Kater-Wirkung“ vermeiden die meisten Firmen inzwischen aus gutem Grund. Im Jahr 2019 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mehrere Werbeaussagen eines Anbieters für unzulässig erklärt. Demnach sind Aussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen oder dessen Folgen mindern sollen, unzulässig. Die Begründung: Der Alkoholkater sei eine Krankheit. Krankheitsbezogene Werbung ist auf Lebensmitteln grundsätzlich verboten. Im Gegensatz dazu sind gesundheitsbezogene Angaben unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Statt „Anti-Kater“ sind auf verschiedenen Nahrungsergänzungsmitteln daher schwammige Slogans wie „Abends feiern, morgens fitter“ oder „Feel good next day“ zu finden. Da diese Angaben als gesundheitsbezogen gelten können, koppeln Anbieter sie mit zugelassenen Claims wie „Trägt zum Elektrolytgleichgewicht bei – durch Magnesium“ oder „Vitamin B12 trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“.
Vitamintabletten – manchmal aufgepeppt mit Pflanzenextrakten
Was Fans von Party, Karneval und Alkohol wissen sollten: In den Mitteln steckt manchmal nicht viel mehr als in normalen Vitamintabletten – für einen vielfachen Preis. Denn während herkömmliche Vitamin- und Mineralstofftabletten oft nur wenige Cent pro Pille kosten, muss man für die „After-Party-Mittel“ teilweise mehr als zwei Euro pro Portion zahlen.
Einige Firmen fügen außerdem Pflanzenextrakte, beispielsweise aus Ginseng, Ingwer oder Kaktusfeige zu. Was diese bewirken sollen, bleibt dabei jedoch im Dunkeln.
Vereinzelt sind sogar ganz normale Lebensmittel mit Anspielungen auf Anti-Kater-Wirkungen zu finden. Beispielsweise gibt es unter Namen wie „Katerfrühstück – hilft nicht, aber schmeckt“ gewöhnliche Heringsfilets in der Dose im Handel. Ob solche Anspielungen auf den Alkoholkater erlaubt sind, ist gerichtlich noch nicht geklärt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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