Emmentaler Käse muss nicht aus dem Schweizer Emmental kommen
„Emmentaler“ ist in der EU keine geschützte Ursprungsbezeichnung, sondern die Gattungsbezeichnung für eine bestimmte Käsesorte. Das hat die Europäische Kommission im Januar 2025 entschieden und damit den EU-weiten Schutz der einfachen Bezeichnung „Emmentaler“ abgelehnt.
Im März 2024 hatte die Schweiz „Emmentaler“ als geschützte Ursprungsbezeichnung für Käse aus dem Schweizer Emmental in das internationale Register, die Genfer Akte, eintragen lassen. Damit ist „Emmentaler“ zwar in der Schweiz sowie 43 weiteren Ländern geschützt, die EU-Kommission kann den Schutz für ihr Gebiet aber verweigern.
Mit der aktuellen Entscheidung hat die Kommission diese Möglichkeit genutzt und den Schutz für die EU-Mitgliedsstaaten verweigert. Der Name Emmentaler sei historisch und kulturell mit einem sehr viel größeren Gebiet als der Schweiz verbunden und in der EU ein Gattungsbegriff, begründete die EU-Kommission ihren Beschluss. Somit darf Emmentaler weiterhin in der EU hergestellt und als „Emmentaler“ bezeichnet werden.
Allerdings muss ein Käse für die Bezeichnung als Emmentaler die nationalen Herstellungsvorschriften erfüllen, in Deutschland die der Käseverordnung. Danach ist „Emmentaler“ ein vollfetter, mattgelber Hartkäse mit gleichmäßigen Löchern, der mild aromatisch und nussig schmeckt.
Schutz geografischer Angaben
Innerhalb der EU können Lebensmittelhersteller für traditionelle regionale Spezialitäten spezielle geografische Angaben schützen lassen. Bei der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) muss der Rohstoff aus dem genannten Gebiet stammen und auch die gesamte Erzeugung dort erfolgen. Anders bei der „geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.), bei der nur ein Produktionsschritt in der Region stattfinden muss. Beispielsweise müssen bei „Schwarzwälder Schinken“ (g.g.A.), die Schweine nicht aus dem Schwarzwald stammen.
In der EU gibt es drei geschützte geografische Bezeichnungen mit Emmentaler im Namen:
- den „Allgäuer Emmentaler“ g.U. aus Deutschland
- den „Emmental francais est central“ g.g.A. aus Frankreich und
- den „Emmental de Savoie“, g.g.A., ebenfalls aus Frankreich.
Der Schutz besteht nicht für die Namen „Emmentaler“ und „Emmental“, sondern nur für die kompletten Bezeichnungen.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/107 der Kommission vom 23.Januar 2025.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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