EuGH: Israel reicht als Herkunftsangabe nicht aus
Herkunftsangaben über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Bei Lebensmitteln, die aus von Israel besetzten Gebieten wie dem Westjordanland stammen, war bislang unklar, ob die Angabe „Israel“ als Ursprungsland zulässig ist. Auch bei Lebensmittelklarheit gab es dazu bereits Anfragen. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Die Angabe „Israel“ könne in solchen Fällen für Verbraucher irreführend sein. Stattdessen müssten Anbieter das Gebiet angeben, aus dem die Waren kommen. Stammen sie aus einer israelischen Siedlung, muss dies zusätzlich vermerkt sein.
Völkerrechtsstatus als Entscheidungsgrundlage
Hintergrund der Entscheidung des EuGH ist ein Rechtsstreit in Frankreich. Eine jüdische Organisation sowie ein Weinbauer hatten gegen einen französischen Erlass von 2016 geklagt, der ebenfalls eine Kennzeichnung entsprechender Produkte vorsah und sich dabei auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung berief. Der EuGH bestätigte jetzt diese Sichtweise und führte aus, die im Jahr 1967 besetzten Gebiete hätten einen anderen völkerrechtlichen Status als Israel. Zur Begründung hieß es weiter, dass auch ethische und soziale Fragen für Verbraucher wichtig seien, um eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.
Quelle: Pressemitteilung des EuGH vom 12. November 2019
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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