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Gentechnik in Lebensmitteln – bald ohne Kennzeichnung?

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Gentechnik in Lebensmitteln – bald ohne Kennzeichnung?

Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Zutaten enthalten, müssen bislang mit einem Hinweis gekennzeichnet werden. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen in Zukunft nicht mehr alle gentechnisch veränderten Produkte gekennzeichnet werden. Am heutigen Mittwoch, 5. Juli, hat die Kommission den Gesetzentwurf offiziell vorgestellt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in einer Stichprobe in Hamburgs Supermärkten 24 Produkte gefunden, die Zutaten aus gentechnisch verändertem Soja, Mais oder Zuckerrüben enthalten. Sie könnten in Zukunft möglicherweise ohne Kennzeichnung in den Regalen stehen.

Gentechnik-Kennzeichnung bei Lebensmitteln bislang Pflicht

Seit 2004 ist in der Europäischen Union die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Zutaten bei Lebensmitteln Pflicht. Enthält ein Lebensmittel oder eine Zutat mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Anteile, muss das Produkt in der Zutatenliste, auf dem Etikett oder – bei loser Ware – auf einem Schild als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für gentechnisch veränderte Zusatzstoffe, Vitamine oder Mikroorganismen, wenn diese dem Lebensmittel direkt zugesetzt werden, zum Beispiel Milchsäurebakterien im Joghurt.
Dennoch gibt es Lücken in der Kennzeichnung: Werden Zusatzstoffe, Enzyme oder Vitamine lediglich mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt, muss auf Lebensmitteln, die diese Zutaten enthalten, keine Kennzeichnung erfolgen. Dasselbe gilt für Fleisch, Fisch und Eier, wenn sie von Tieren stammen, die gentechnisch verändertes Futter erhalten haben.

Neue Gentechnik-Verfahren bald ohne Kennzeichnung? 

Bei der herkömmlichen Gentechnik werden artfremde Gene mit Hilfe einer Genkanone in das Erbgut eingebracht. Auf diese Weise sollen Pflanzen beispielsweise widerstandsfähiger gegen Schadinsekten oder gegen Unkrautvernichtungsmittel werden. Diese Methode ist ungenau und birgt Risiken. Mit der neuen Gentechnik (Genome Editing) lässt sich das Erbgut gezielter verändern. Beispielsweise kann die gentechnische „Schere“ CRISPR-Cas das Erbmaterial an einer bestimmten Stelle schneiden und einzelne Gene gezielt ausschalten, einfügen oder entfernen. Im Gegensatz zur alten Gentechnik wird aber kein fremdes Erbmaterial eingebaut. 

Bislang müssen auch Zutaten, die nach den neuen Verfahren gentechnisch verändert werden, entsprechend gekennzeichnet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2018 in einem Grundsatzurteil entschieden. Nach den Plänen der EU-Kommission soll das Kennzeichnungsrecht zur Gentechnik allerdings demnächst angepasst werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf zufolge darf die Kennzeichnung bei Zutaten, die mit einem der neuen Verfahren wie CRISPR/Cas erzeugt wurden, fehlen. Der Gesetzentwurf ist am 5. Juli offiziell vorgestellt worden. 

Produkte mit gentechnisch veränderten Zutaten bereits im Handel

In Deutschland lehnt die Mehrheit der Verbraucher:innen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg versichern nahezu alle großen Handelskonzerne, darunter Rewe, Edeka, Aldi und Lidl, keine gentechnisch veränderten Lebensmittel im Sortiment zu haben. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bei einer Stichprobe im Mai und Juni allerdings in einzelnen Filialen von Rewe und Edeka insgesamt 24 gentechnisch veränderte Lebensmittel gefunden. Nach Angaben der beiden Unternehmen können inhabergeführte Geschäfte das Sortiment eigenständig erweitern. Die betroffenen Lebensmittel stammen hauptsächlich von amerikanischen Konzernen wie Hershey, Mondelez und „Mike and Ike“. In erster Linie sind es Süßigkeiten, Riegel oder Snacks mit Zutaten aus gentechnisch verändertem Soja, Mais oder Zuckerrüben. Sie sind mit Hinweisen wie „hergestellt aus gentechnisch verändertem Mais und Zuckerrüben“ gekennzeichnet. 

Werden in den Süßigkeiten und Riegeln Zutaten verwendet, die mit einem der neuen Verfahren gentechnisch verändert wurden, könnte die Kennzeichnung in Zukunft entfallen. Die Verbraucherzentralen fordern, dass mit Hilfe von gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzen, Organismen und Tiere weiterhin verbindlich gekennzeichnet werden – auch bei Verwendung der neuen Gentechnik. Nur so lasse sich die Wahlfreiheit für Verbraucher:innen sichern. Zugleich sei es wichtig, zuverlässige Nachweisverfahren für die neue Gentechnik zu entwickeln.

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes wird das Vorsorgeprinzip – ein Grundpfeiler der europäischen Gesetzgebung – bewusst ausgehebelt. Die Mitglieder im Europäischen Parlament und die Bundesregierung müssten sich dafür einsetzen, dass der rechtliche Rahmen, der bislang für Gentechnik gilt, auch für neue gentechnische Verfahren gelten muss.

Quellen: 
“Gentechnik bald als Katze im Sack?” – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 03.Juli 2023

"Gentechnik: Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechnik-Pflanzen inakzeptabel" - Pressemitteilung des VZBV vom 05. Juli 2023

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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