Gericht verbietet Verkauf von Vitamin-D-Gummibärchen
Das Landgericht München I hat einem Hersteller per einstweiliger Verfügung verboten, seine Vitamin-D-Gummibärchen mit dem Namen „Hey Sunshine Sun Vitamins – Vitamin D“ weiter in den Verkehr zu bringen. Sowohl der Pflichthinweis, dass es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel handele als auch die empfohlene Verzehrmenge seien sehr leicht zu übersehen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Verwechslungsgefahr mit Gummibärchen zum Naschen sei hoch. Das berichtet die Lebensmittelzeitung. Geklagt hatte der „Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft“.
Nahrungsergänzungsmittel im Gummibärchen-Look
Das hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel im Gummibärchen-Look war sowohl in Drogerien wie dm, Rossmann und Douglas als auch im Online-Shop erhältlich. Die Bären wurden im 150-Gramm Schraubglas für rund 25 Euro angeboten, vom Etikett winkte fröhlich ein skizzierter Bär.
Neben typischen Fruchtgummi-Zutaten wie Zucker, Geliermittel und Aroma enthielten die „Hey Sunshine“-Bären 50 Mikrogramm Vitamin D pro Stück. So lieferte ein einziger Bär mehr als das Doppelte der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Tagesdosis von 20 Mikrogramm Vitamin D und war damit deutlich höher dosiert als bislang auf dem Markt erhältliche, mit Vitaminen angereicherte Fruchtgummis.
Verwechslungsgefahr und Sicherheitsrisiko
Das Gericht habe das Produkt vor allem wegen der Verwechslungsgefahr mit konventionellen angereicherten Fruchtgummis und dem damit einhergehenden Sicherheitsrisiko verboten, zitiert die Lebensmittelzeitung die Anwältin des klagenden Vereins. Dies vor allem auch, weil die Gestaltung für Kinder ansprechend sei. Zudem seien die Richter zu dem Schluss gekommen, dass sich Nahrungsergänzungsmittel nicht zum Naschen eignen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Anbieter hat Berufung eingelegt.
Quelle: Lebensmittelzeitung, Ausgabe 17/2021
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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