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Gummibonbons zum Abnehmen: Werbeversprechen sind unseriös

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Abnehmen mit Gummibonbons: Werbeversprechen sind unseriös

Wer im Internet und den sozialen Medien nach Tipps zum Abnehmen sucht, kommt an Werbung für Gummibärchen wie KetoXplode, Ketoviax oder Slimming Gums nicht vorbei. „Schmilzt Fett schnell! Ohne Diät oder Sport“, so oder ähnlich lauten die Versprechen der Anbieterfirmen. Die Kosten für die übliche Dosis von zwei Gummibärchen pro Tag liegen bei 60 Euro pro Monat. Es wird sogar mit „Rechnern“ gearbeitet, die die Dauer berechnen, in der das individuelle Wunschgewicht erreicht werden soll, auch ohne Sport. So werden beispielsweise 20 Kilogramm Gewichtsabnahme in rund sieben Wochen prognostiziert. Fotos junger schlanker Menschen, Berichte mit Vorher-Nachher-Bildern und wissenschaftliche Studien sollen den schnellen Erfolg belegen.

Wirkungsangaben sind unzulässig

Während manche Produkte nur aus Zucker, Wasser, ein paar Vitaminen und Mineralstoffen bestehen, sollen andere Beta-Hydroxybutyrat (BHB), Grünteeextrakt, Ingwerextrakt und Apfelessig als Wirkstoffe enthalten.

Die Wirksamkeit ist äußerst fraglich und für die Inhaltsstoffe nicht nachvollziehbar. Nach europäischem Recht – der Health Claims Verordnung – sind Gesundheitsversprechen verboten, solange sie nicht ausdrücklich zugelassen sind. Für eine Zulassung sind umfassende Nachweise zur Wirksamkeit erforderlich.

Für die in den Abnehm-Gummibonbons verwendeten Substanzen wie Vitamine, Apfelessig oder Grünteeextrakt liegen aber keine Zulassungen in Hinblick auf eine Gewichtsabnahme vor. Grundsätzlich verboten sind außerdem konkrete Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme, wie sie zum Teil zu finden sind.

Manche Anbieter nutzen für ihre Werbung zugelassenen Claims wie „Biotin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ und „Cholin trägt zu einem normalen Fettstoffwechsel bei“. Beide Angaben bedeuten aber nicht, dass die Substanzen beim Abnehmen helfen. 

Bedenkliche Wirkstoffe mit Warnhinweisen

Zudem sind nicht alle Inhaltsstoffe unbedenklich. Epigallocatechingallat (EGCG), ein Bestandteil des Grünteeextraktes, kann in höheren Mengen sogar zu Leberschädigungen bis hin zu Leberversagen, erhöhtem Blutdruck und erhöhtem Augeninnendruck führen. Die maximale Aufnahme ist daher auf 800 Milligramm EGCG pro Tag begrenzt und es gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften. So ist auf der Verpackung die maximale tägliche Verzehrsmenge in Portionen des Lebensmittels anzugeben. Die Menge an EGCG pro Portion muss gekennzeichnet sein und ein Hinweis erfolgen, dass die Tagesdosis von 800 Milligramm nicht überschritten werden darf. Des Weiteren sind folgende Warnhinweise verpflichtend:

  • „Sollte nicht verzehrt werden, wenn am selben Tag andere Erzeugnisse mit grünem Tee konsumiert werden“,
  • „Sollte nicht von schwangeren oder stillenden Frauen und Kindern unter 18 Jahren verzehrt werden“,
  • „Sollte nicht auf nüchternen Magen verzehrt werden“.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale funktioniert ein Gewichtsverlust nicht ohne Ernährungsumstellung und/oder mehr körperliche Aktivität  – und daher auch nicht mit Gummibonbons. Als Faustregel gilt: Je größer und konkreter die Abnehmversprechen, umso unseriöser ist meist das Angebot. Verbraucher:innen, denen zweifelhafte Produktwerbung auffällt, können sich an die Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes oder an Lebensmittelklarheit wenden.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen e.V.: Gummibonbons zum Abnehmen lassen keine Pfunde schmelzen. Pressemeldung vom 22.9.2023

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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