Kennzeichnung von alkoholischen Getränken: Initiative der Europäischen Kommission
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol brauchen weder eine Zutatenliste noch eine Nährwertkennzeichnung zu tragen. So steht es in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. In der Verordnung ist allerdings auch festgelegt, dass diese Ausnahmeregelung überprüft werden soll. Eine Initiative der EU-Kommission im Rahmen des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung hat nun einen neuen Vorstoß gemacht, die Ausnahme zu streichen, sodass zukünftig auch alkoholhaltige Getränke Informationen zu Zutaten und Nährwerten tragen müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher konnten bis zum 22. Juli 2021 ihre Meinung dazu äußern.
Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung bislang nicht verpflichtend
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen nahezu alle verpackten Lebensmittel eine vollständige Zutatenliste sowie eine Nährwerttabelle tragen. Nur wenige Lebensmittel sind von dieser Verpflichtung ausgenommen – darunter auch alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann das ärgerlich sein, denn sie erfahren bei diesen Produkten weder die Zutaten noch den Zucker- oder Kaloriengehalt.
Mit der neuen Initiative könnte sich das ändern: Im Februar 2021 hat die Europäische Kommission die Initiative „Europas Plan gegen Krebs“ vorgestellt. In dem Plan sind zahlreiche Maßnahmen enthalten, die die Prävention und Behandlung von Krebs verbessern sollen. Eines der darin enthaltenen Ziele ist die „Verringerung des schädlichen Alkoholkonsums“. Im Zuge dessen soll die Lebensmittelinformationsverordnung überarbeitet werden mit dem Ziel, die Kennzeichnung von alkoholischen Getränken zu verbessern. Bevor die Kommission die Änderungen konkret formuliert, findet eine sogenannte „Folgenabschätzung“ statt, bei der die Meinungen verschiedener Interessengruppen gesammelt werden. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher konnten ihre Meinung äußern.
Nährwerte auf dem Etikett oder als separate Information?
Zwar ist noch nicht klar, welche Änderungen in die LMIV aufgenommen werden. Als mögliche Optionen nennt die Kommission in einem in Englisch verfassten Dokument aber die folgenden Möglichkeiten:
Option 0: Die Regelung bleibt wie sie ist, Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung sind weiterhin nicht verpflichtend. Die Lebensmittelanbieter sollten die Informationen aber freiwillig bereitstellen. Auf dem Etikett selbst kann die Nährwertkennzeichnung auf den Energiegehalt beschränkt werden.
Option 1: Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung werden für alle alkoholischen Getränke Pflicht. Für bestimmte Informationen reicht es aus, diese statt auf dem Etikett auf andere Weise zur Verfügung zu stellen („off-label“).
Option 2: Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung werden für alle alkoholischen Getränke Pflicht. Diese Informationen müssen vollständig auf dem Etikett stehen.
Im Anschluss an die Folgenabschätzung wird es Ende des Jahres eine öffentliche Konsultation geben. Im Laufe des Jahres 2022 will die Europäische Kommission dann den neuen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Beteiligung an der Folgenabschätzung eine seltene Möglichkeit für Verbraucher, direkt bei der Europäischen Kommission ihre Meinung zu einer Gesetzesänderung anzubringen und damit Einfluss darauf zu nehmen.
Quelle: „Lebensmittelkennzeichnung – Überarbeitung der Vorschriften für die Information der Verbraucher über alkoholische Getränke“, Initiative der Europäischen Kommission im Rahmen des europäischen Plans gegen Krebs
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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