Kuriose Hersteller-Antworten: So reden sich Anbieter raus
Viele Hersteller reagieren auf die bei Lebensmittelklarheit.de veröffentlichte Kritik an ihrer Kennzeichnung. Bei knapp vier von zehn Produkten hat sich innerhalb eines Jahres die Aufmachung oder Kennzeichnung verbessert, zeigt ein aktueller Marktcheck. Lebensmittelklarheit bittet nach einer Verbraucherbeschwerde die Hersteller um eine Stellungnahme. Doch nicht jeder Anbieter nutzt die Chance, auf Verbraucherwünsche einzugehen. Manche Hersteller zeigen wenig Verständnis, einige Antworten wirken geradezu absurd.
„…soll nicht zu intensiv nach Lachs schmecken“
Kurios erscheint beispielsweise die Antwort auf die Kritik an der Aufmachung einer Frischkäsezubereitung „Räucherlachs“. Auf deren Verpackung ist unter anderem ein großes Stück Lachs abgebildet. Tatsächlich enthält die Zubereitung nur 3,2 Prozent winzige Lachsstückchen – was eine Verbraucherin zu einer Beschwerde bei Lebensmittelklarheit veranlasste. Die Antwort des Herstellers: „Die Menge […] wurde als die optimale Rezeptur identifiziert, um das Produkt auch nicht zu intensiv nach Lachs schmecken zu lassen.“
Dünnere Käsescheiben: „Geschmack entfaltet sich besonders zartschmelzend“
Wie eine Aneinanderreihung von Ausreden klingt die Antwort eines Käseherstellers, der im vergangenen Jahr eine vermeintlich neue Sorte Käsescheiben „reich an Protein“ herausbrachte. Bei genauem Hinsehen entpuppte sich die neue Variante als teurere Ausgabe der bisherigen Sorte „Léger“. Statt 7 dicken Scheiben steckten in der Verpackung nun 10 dünne Scheiben, das Gesamtgewicht der Verpackung verringerte sich dabei um 40 Prozent.
Die Begründung: „Aufgrund der fein geschnittenen Scheiben entfaltet sich der mild-nussige Geschmack besonders zartschmelzend“, erklärte der Hersteller in seiner Antwort an Lebensmittelklarheit.de. Es gebe „organoleptische Unterschiede“ aufgrund der Scheibendicke. „Der unterschiedliche Preis pro Kilo erklärt sich durch einen deutlich aufwändigeren Herstellungsprozess bei den Feinen Scheiben“, heißt es weiter. Und: „Die Verpackung der Feinen Scheiben […] hat einen anderen Mechanismus zum Wiederverschließen […] und verhindert ein Verrutschen und Zusammenkleben der hauchdünnen Scheiben.“
„Es ist nicht zwingend erforderlich, unser Produkt mit der Sauce zu verzehren“
Rechtlich grenzwertig ist die Werbung „ohne Farbstoffe“ auf einer Snackbox mit Fleischklößchen, über die sich eine Verbraucherin bei Lebensmittelklarheit beschwerte. Denn im Zutatenverzeichnis der Snackbox findet sich der Farbstoff E 150.
Die Ausrede des Anbieters: „Unser Çiğköfte ist, wie auf dem Etikett angegeben, frei von Farbstoffen […]. In der Verpackung haben wir zusätzlich einen Granatapfelsirup […] beigefügt, welcher Farbstoffe enthält, die vom Hersteller stammen.“ Weiter erklärt der Anbieter: „Es ist wichtig zu betonen, dass es nicht zwingend erforderlich ist, unser Produkt mit dieser Sauce zu verzehren, um die Qualität unseres Çiğköfte zu gewährleisten.“
Chancen wahrnehmen – Kennzeichnung erklären
Erfreulicherweise gibt es aber auch viele Hersteller, die ausführlich auf die Verbraucherbeschwerden eingehen, ihre Packungsgestaltung überdenken oder nachvollziehbar die Hintergründe der Aufmachung und Kennzeichnung ihres Produktes erklären. Im Idealfall ändern sie die Kennzeichnung so, dass Verbraucher:innen keinen Anlass mehr zur Beschwerde haben.
Lebensmittelklarheit.de fordert alle Firmen auf, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Es sollte im Interesse aller Firmen liegen, Ärgernisse und Missverständnisse über ihre Produkte aus dem Weg zu räumen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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