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Luft statt Müsli: Lidl muss Verpackung ändern

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Luft statt Müsli: Lidl muss Verpackung ändern

Der Discounter Lidl muss die Verpackung seines „Müsli Bircher“ der Marke Crownfield ändern. Nachdem sich mehrere Verbraucher:innen über die nur gut zur Hälfte befüllten Dosen beschwert hatten, mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG zunächst ab und zog schließlich vor Gericht. Im Laufe des Verfahrens knickte das Unternehmen ein und unterzeichnete die Unterlassungserklärung. Darin sichert Lidl zu, das Müsli nicht mehr in dieser Aufmachung zu verkaufen. 

Dose fast zur Hälfte mit Luft gefüllt

Das kritisierte „Müsli Bircher“ der Eigenmarke Crownfield steckt in einer rund 18 Zentimeter hohen zylinderförmigen Dose. Da es kein Sichtfenster gibt, können Verbraucher:innen den Inhalt weder sehen noch fühlen. Erst nach dem Öffnen der Verpackung lässt sich feststellen: Die 400 Gramm Müsli verteilen sich nur auf etwa die Hälfte der Dose – nach Messung der Verbraucherzentrale auf 9 bis 10 Zentimeter. Seit Beginn des Jahres erhielt die Verbraucherzentrale Hamburg nach eigenen Angaben viele Beschwerden von Verbraucher:innen. Sie fühlten sich getäuscht oder ärgerten sich über die Ressourcenverschwendung der überdimensionierten Verpackung. 
Auch nach Auffassung der Verbraucherzentrale täuschte die Produktpackung eine größere Füllmenge vor, als sie tatsächlich enthält. Zwar steht auch bei dem Crownfield-Müsli die Nettofüllmenge – 400 Gramm – auf der Verpackung. Das Eichgesetz verbietet es aber, Fertigpackungen zu verkaufen, die „ihrer Gestaltung und Befüllung nach“ eine größere Füllmenge vortäuschen als sie tatsächlich enthalten. Die Beschwerden bei der Verbraucherzentrale zeigen, dass auch Kund:innen solche Verpackungen nicht akzeptieren. 

Geringe Füllmenge nicht technisch bedingt

Häufig rechtfertigen Hersteller gering befüllte Verpackungen damit, dass diese aus produktionstechnischen Gründen nicht gänzlich zu befüllen seien. Denn Produkte wie Müsli nehmen beim Abfüllen ein größeres Volumen ein, das im Laufe des Transportes und der Lagerung zusammengerüttelt wird. Messen lässt sich dies mit der sogenannten Schüttdichte. Die Verbraucherzentrale Hamburg ließ allerdings auch die Schüttdichte überprüfen und konnte ausschließen, dass die Packungen aus produktionstechnischen Gründen nicht gänzlich zu befüllen seien.

Die Organisation forderte den Discounter daher zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab. Da Lidl das Papier nicht unterzeichnete, zog die vzhh vor Gericht und reichte Klage ein. Im Laufe des Verfahrens gab das Unternehmen schließlich nach und unterzeichnete die Erklärung. Bis November darf Lidl die gering befüllten Verpackungen zwar noch verkaufen. Stichproben haben aber gezeigt, dass der Discounter bereits reagiert hat und inzwischen 470 statt 400 Gramm in die Dosen füllt. Zurzeit sind sowohl Verpackungen mit 400 als auch Verpackungen mit 470 Gramm zum selben Preis im Handel. 

Quelle: „Lidl darf Müsli nicht mehr als Luftpackung verkaufen“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 2. August 2022
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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