Marktcheck zeigt Zuckerfallen bei Essen „to go“
Vegane Burger, asiatische Bowls oder Superfood-Salate: Die meisten Fastfood-Ketten bieten inzwischen auch vermeintlich gesunde Gerichte zum Mitnehmen an. Doch einige der Produkte enthalten überraschend viel Zucker. Das zeigt eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Bayern. Das Problem: Bei einigen Anbietern sind die Nährwerte schwer, bei anderen gar nicht zu finden.
Für den Marktcheck überprüften die Expert:innen der Verbraucherzentrale den Zuckergehalt von 16 Gerichten unterschiedlicher Anbieter, darunter sowohl Burger und Sandwiches großer Fastfood-Ketten wie Mc Donald’s und Burger King als auch Salate und Bowls kleinerer Startups wie Haferkater oder oder EatHappy ToGo. Insgesamt wurden 17 Firmen überprüft, doch ein Unternehmen machte keine Angaben und reagierte auch nicht auf Nachfrage.
Salate und Bowls überraschen mit hohem Zuckergehalt
Das überraschende Ergebnis: Während Burger und Sandwiches mit 8 bis 13 Gramm Zucker pro Portion einen moderaten Zuckergehalt aufwiesen, entpuppten sich mehrere Salate und Bowls als echte Zuckerbomben: Sie enthielten bis zu 27 Gramm Zucker pro Portion. Das ist etwa so viel wie in einer halben Tafel Vollmilchschokolade.
Das Problem: Nährwertangaben sind in der Gastronomie nicht verpflichtend. Für Gerichte zum Mitnehmen gelten dieselben Kennzeichnungsregeln wie für unverpackte Lebensmittel. Das heißt: Nur wenige Angaben, beispielsweise Allergene und spezielle Zusatzstoffe, sind gesetzlich vorgeschrieben. Viele Anbieter stellen aber zusätzliche Informationen wie die Nährwerte freiwillig zur Verfügung.
Nährwertangaben teilweise gut versteckt
Bei 15 der 17 Unternehmen waren die Nährwerte auf der Website zu finden, bei 9 Anbietern (auch) beim Testkauf vor Ort. Allerdings sind die Angaben online teilweise nur schwer zu finden. Bei den meisten Anbietern sind mehrere Klicks nötig, um die Nährwerte einzelner Produkte zu erfahren. Nur sechs Anbieter stellen ihren Kund:innen eine übersichtliche Liste im Internet mit allen Produkten und Nährwerten zur Verfügung.
Auf die schriftliche Anfrage der Verbraucherzentrale nach Nährwerten antworteten 9 der 17 Unternehmen. Acht davon gaben an, dass sie Nährwertinformationen in ihren Filialen bereitstellen. Die Testkäufer:innen machten dagegen andere Erfahrungen: Bei drei der acht Anbieter erhielten sie vor Ort keine Informationen zu den Nährwerten – auch nicht auf Nachfrage.
Die Verbraucherzentrale Bayern fordert eine Kennzeichnungspflicht der Nährwerte in der Außer-Haus-Verpflegung, wie bei verpackten Lebensmitteln. Nur dadurch könnten sich Verbraucher:innen bewusst für oder gegen bestimmte Produkte entscheiden. Auch die Kennzeichnung mit dem Nutri-Score würde nach Ansicht der Verbraucherzentrale helfen, die Nährwerte der Gerichte zu vergleichen.
Quelle: „Zuckerfallen bei Bowls, Salaten und Veggie-Burgern“ , Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern vom 09.04.2024
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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