Milchlabel im Check: Viele Begriffe sind nicht klar definiert
Wer beim Milcheinkauf auf Tierwohl achtet, hat es nicht leicht: Wohlklingende Begriffe wie „Landmilch“ „Weidemilch“ oder „Heumilch“ locken zum Kauf, doch häufig ist nicht klar, was die Begriffe tatsächlich bieten. Bei einem Testkauf im hessischen Einzelhandel fanden die Ernährungsexpertinnen der Verbraucherzentrale Hessen bei acht konventionellen und sechs Bio-Produkten Begriffe oder Siegel, mit denen die Anbieter für traditionelle Haltung, natürliches Futter oder mehr Tierschutz werben. Hinter welchen Versprechen gesetzliche Vorgaben stehen und welche eine reine Werbemasche sind, können Verbraucher allerdings kaum beurteilen. Die Verbraucherzentrale fordert daher, Bezeichnungen und Label bei Milch auf wenige, gesetzlich geregelte zu beschränken.
Biomilch und Heumilch: klare gesetzliche Vorgaben
Klar geregelt sind bislang die Bezeichnungen Biomilch und Heumilch. Laut der EU-Öko-Verordnung müssen Bio-Kühe „so oft als möglich Zugang zu Auslauf im Freien oder zu Weideflächen haben“. Mindestzeiten nennt die Verordnung jedoch nicht. Im Stall steht jeder Kuh mehr Fläche zu als bei konventioneller Haltung. Das Futter muss aus ökologischem Anbau stammen und überwiegend aus Gras, Silage und Heu bestehen. Gentechnisch verändertes Futter ist nicht zulässig.
Die Bezeichnung „Heumilch“ ist EU-weit geschützt durch das EU-Zeichen „garantiert traditionelle Spezialität“ (g. t. S.). Es garantiert Milch von Kühen, die statt Silage und Gärfutter ausschließlich frisches Grünlandfutter, Heu und Getreide erhalten. Verboten ist außerdem gentechnisch verändertes Futter. Diese Vorgaben zur Fütterung erläutern alle vier Anbieter der Stichprobe.
Weidemilch: Siegel soll Weidezugang garantieren
Der Begriff „Weidemilch“ ist gesetzlich nicht definiert. Laut Rechtsprechung ist eine Weidedauer von mindestens 120 Tagen pro Jahr ausreichend. Fünf der sechs Anbieter von Weidemilch halten sich an diese Vorgaben und garantieren ihren Kühen an mindestens 120 Tagen im Jahr Zugang zu Weideland. Der sechste versichert, seine Kühe hätten Weidegang „von Frühjahr bis Herbst“. Ein Anbieter verwendet das freiwillige Siegel „Pro Weideland“ der Weidecharta, das zusätzlich zu den 120 Tagen Weidegang eine Mindestweidefläche und ganzjährig Bewegungsfreiheit garantiert. Bei den meisten Anbietern von Weidemilch bleibt allerdings unklar, wie die Haltungs- und Fütterungsbedingungen der Kühe im Winter aussehen. Die Angaben reichen von „ökologischem Futter“ bei den drei Bio-Angeboten über „70 Prozent Grünfutter“ bis hin zum eher schwammigen Begriff „natürliche Futtergrundlage“.
Landmilch: reine Werbung mit Idylle?
Völlig ungeregelt ist die Verwendung des Begriffes „Land“ in Zusammenhang mit Milch. Die Produkte im Test vermittelten zusätzlich über Abbildungen wie Wiesen, Milchkannen oder einen Holzstall ländliche Idylle. Konkrete Informationen, was dahinter steht, gab es aber nicht. Zwar versprechen die Anbieter „traditionelle Fütterung“ oder mehr Tierschutz Das erklärt jedoch nicht die Werbung mit Land.
Die Verbraucherzentrale Hessen sieht die Vielfalt der Bezeichnungen als verwirrend für Verbraucher an. Sie fordert daher, dass sich die Hinweise auf wenige gesetzlich festgelegte Bezeichnungen und Label mit klaren Vorgaben analog dem Bio-Siegel oder den Standards für Heumilch beschränken sollten.
Quelle: „Weide-, Heu-, Landmilch - Ratlos am Kühlregal“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 07.08.2019
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Kommentare
Gibt es zu dem werbebegriff „Landmilch“ eigentlich auch „Stadtmilch“ ?
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