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Mogelpackung des Jahres 2022 gesucht

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Mogelpackung des Jahres 2022 gesucht

Versteckte Preiserhöhungen ärgern Verbraucher:innen. Die Verbraucherzentrale Hamburg lässt ab heute über die „Mogelpackung des Jahres 2022“ abstimmen. Die fünf zur Wahl stehenden Produkte sind durch reduzierte Füllmengen und zum Teil zusätzliche Preiserhöhungen deutlich teurer geworden. Über alle Kandidaten hatten sich Verbraucher:innen im vergangenen Jahr bei der Verbraucherzentrale beschwert.

Die folgenden Produkte stehen zur Wahl:

  • „Rama“ von Upfield: Gleicher Becher, gleiches Design und gleicher Preis – doch der Hersteller hat die Füllmenge der „Rama“ von 500 auf 400 Gramm reduziert. Dadurch ist die Preiserhöhung von 25 Prozent (bezogen auf 100 Gramm) schwer zu erkennen.
  • „Leerdammer“ von Lactalis: Bei nahezu allen Käsesorten hat Lactalis die Füllmenge reduziert und gleichzeitig den Preis erhöht. Die Preiserhöhung wirkt durch den verringerten Inhalt auf den ersten Blick moderater als sie tatsächlich ist. Je nach Sorte ist der Käse bis zu 43 Prozent teurer geworden
  • „Pringles“ von Kellogg: Auch Kellogg hat bei seinen „Pringles“ Chips sowohl den Inhalt verringert als auch den Preis erhöht. Der Preisaufschlag der Produkte summiert sich dadurch auf durchschnittlich 25 Prozent.
  • „Calgon“ von Reckitt Benckiser: Verwirrende Dosierangaben lassen kaum erkennen, dass eine Packung des Wasserenthärters nun für weniger Waschladungen reicht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat errechnet, dass dadurch eine versteckte Preiserhöhung von 42 Prozent zustande kommt
  • „Goldbären“ von Haribo: In der Fruchtgummitüte stecken neuerdings nur noch 175 statt 200 Gramm – bei gleichem Preis. Das entspricht einer Preiserhöhung von 14 Prozent. Für Verbraucher:innen ist das ohne direkten Vergleich mit der alten Tüte kaum zu erkennen. 

Mehr Beschwerden über versteckte Preiserhöhungen

Im Jahr 2022 stiegen die Lebensmittelpreise deutlich an. Entsprechend gingen so viele Beschwerden über versteckte Preiserhöhungen wie noch nie bei der Verbraucherzentrale Hamburg ein. Neben Markenartikeln waren zuletzt auch immer öfter Handelsmarken von versteckten Preiserhöhungen betroffen.

Rein rechtlich sind Mogelpackungen selten zu belangen. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert daher, dass in Deutschland eine Reduzierung der Füllmenge nur unter konkreten rechtlichen Vorgaben erlaubt sein sollte. Mit Blick auf den Umwelt- und Ressourcenschutz seien zusätzlich strengere Regeln bezüglich des Luftanteils notwendig. Packungen müssten grundsätzlich voll befüllt sein.

Die Abstimmung zur „Mogelpackung des Jahres 2022“ läuft noch bis zum 22. Januar, 18 Uhr.

Quelle: „Verbraucherinnen und Verbraucher können „Mogelpackung des Jahres 2022“ wählen“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 05.01.2023
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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