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Rabatt-Onlineshops: Kennzeichnung lückenhaft

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Rabatt-Onlineshops: Kennzeichnung lückenhaft

Sie werben mit günstigen Angeboten und hohen Preisnachlässen: Spezielle Rabatt-Onlineshops für Lebensmittel können in Zeiten steigender Preise eine Alternative zum Discounter sein. Bei den Produkten handelt es sich teilweise um Überproduktionen oder Saisonartikel sowie Lebensmittel mit fehlerhaften Verpackungen oder nahendem Mindesthaltbarkeitsdatum. Doch die Kennzeichnung in solchen Shops ist lückenhaft, zeigt eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei zwei Anbietern waren nicht einmal die wichtigsten Angaben wie Zutaten und Allergene durchgängig zu finden.

Für ihre Stichprobe überprüfte die Verbraucherzentrale in sieben verschiedenen Onlineshops den gleichen Warenkorb mit Lebensmitteln wie Müsli, Nudeln, Tee, Kaffee, Keksen, Marmelade, Reis, einer Fleisch- oder Wurstware und einer Gemüsekonserve. Auch ein Energydrink war dabei.

Foto statt lesbarer Information

In Onlineshops müssen nahezu alle Informationen zu finden sein, die auch beim Einkauf im Supermarkt verpflichtend sind. Dazu zählen unter anderem das Zutatenverzeichnis, die Allergenkennzeichnung, die Nährwerte und die Füllmenge des Lebensmittels. Eine Ausnahme stellt das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum dar: Dieses muss erst bei Lieferung verfügbar sein. 
Die Stichprobe zeigte: Nicht alle Anbieter nehmen es mit den Informationen so genau. Zwei der Onlineshops stellten Fotos der Produktverpackungen ein, die zum Teil schlecht lesbar oder nicht auffindbar waren – trotz Hinweis, dass die Zutaten auf dem Foto einsehbar seien. Dadurch fehlten wichtige Informationen zu den Zutaten und möglichen enthaltenen Allergenen.

Koffein-Hinweis fehlte fast überall

Bei Energydrinks ist ab einem Koffeingehalt von 150 Milligramm pro Liter der Warnhinweis vorgeschrieben, dass das Getränk für Kinder, schwangere und stillende Frauen nicht empfohlen wird, gefolgt von dem Gehalt an Koffein pro 100 Milliliter. Der Hinweis und die Koffeinangabe müssen beim Online-Kauf bereits vor der Bestellung zur Verfügung stehen. Doch die Angaben fehlten in fast allen Onlineshops im Test. 
Weitere Kennzeichnungslücken fanden sich vereinzelt bei der Bezeichnung, bei den Grundpreisangaben sowie – bei Bioprodukten – bei der Angabe der Öko-Kontrollstelle. Zwei Anbieter verwechselten vermutlich den Herstellersitz mit der Angabe des Ursprungslands des entsprechenden Lebensmittels.  
Wichtig für Rabattshops: Bieten sie Produkte an, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, sollten sie darauf hinweisen. Hier fällt der Test der Verbraucherzentrale positiv aus: In den Fällen, in denen solche Lebensmittel angeboten wurden, gaben die Anbieter das MHD meist gut sichtbar an, selbst wenn es noch nicht überschritten war.

Mehr Kontrollen gefordert

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann der Verkauf von überschüssigen Lebensmitteln einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Verlässliche Informationen seien aber auch in Rabatt-Shops wichtig. Die Ergebnisse zeigten, dass es gerade für den wachsenden Lebensmittel-Onlinehandel dringend mehr Kontrollen, Personal und Befugnisse für die amtliche Lebensmittelüberwachung brauche.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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