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„Veggie-Burger“ und „vegane Schnitzel“ bleiben erlaubt

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„Veggie-Burger“ und „vegane Schnitzel“ bleiben erlaubt

Wie sollen vegetarische und vegane Alternativen zu Fleischprodukten heißen? Darüber gibt es seit Jahren Diskussionen. Das EU-Parlament hat nun einen Antrag abgelehnt, Begriffe wie „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ für fleischlose Produkte zu verbieten. Die Abstimmung war Teil einer umfassenderen Abstimmung über die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik.

Ob Soja-Burger, vegane Wurst oder Veggie-Burger: Vom Trend zu fleischloser Ernährung profitieren viele. Von kleinen Start-ups bis hin zu großen Konzernen bieten immer mehr Unternehmen vegane und vegetarische Fleischersatzprodukte an. Bei der Produktnamen orientieren sich die Hersteller dabei gerne am fleischhaltigen Original. Die Landwirtschaftsverbände lehnen Fleischbezeichnungen für Veggie-Ersatzprodukte dagegen ab und haben einen Antrag auf ein Verbot verschiedener Bezeichnungen gestellt.

Milch ist rechtlich geschützt, Fleisch und Wurst nicht

Begriffe wie Butter, Milch und Käse sind europaweit rechtlich geschützt und dürfen nicht für vegane Alternativen verwendet werden. Hier soll die Rechtsgrundlage sogar konkretisiert werden: Auch Beschreibung wie „Typ Joghurt“ oder „nach Art eines Käses“ sollen danach nicht erlaubt sein.

Eine ähnlich strikte Regelung gibt es für die Begriffe Fleisch, Wurst oder Burger bislang nicht. Mit der Ablehnung des Verbots unterliegen Trendbegriffe wie Veggie-Burger weiterhin nur der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Das heißt, es darf keine Irreführung durch Produktnamen oder Bezeichnung stattfinden. Außerdem muss deutlich erkennbar sein, um welche Art von Lebensmittel es sich handelt.

Während in Deutschland mit den Leitsätzen zu vegetarischen und veganen Ersatzprodukten eine zusätzliche Orientierungshilfe entwickelt wurde, fehlt eine verbindliche und europaweite Regelung für diese Lebensmittel bislang.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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