Viel Luft im Eis
Die Verbraucherzentrale Hamburg prüfte anhand einer Stichprobe, wie viel Eis Verbraucher tatsächlich erhalten. Sie hat dazu „mal die Luft rausgelassen“.
Industriell produziertes Eis wird oft mit viel Luft aufgeschlagen. Der Lufteinschlag macht das Eis cremig und spart Kosten bei der Herstellung. Verbraucher erfahren nicht, wie viel Luft ein Eis tatsächlich enthält und bezahlen den Lufteinschlag mit. Denn die Füllmenge wird in Deutschland in Volumen angegeben und auch der Grundpreis richtet sich danach. Je „luftiger“ das Eis ist, umso preisgünstiger wirkt es.
Stichprobe ergibt deutliche Unterschiede im Lufteinschlag
Die Verbraucherzentrale Hamburg zeigt an einer Stichprobe mit sechs Sorten Vanilleeis, wie viel Luft wirklich in Eispackungen steckt. Sie ließ das Eis vier bzw. 24 Stunden bei Zimmertemperatur auftauen, rührte die Luft heraus und fror es wieder ein.
So sah das Verhältnis zwischen Volumen und Gewicht in den getesteten Eissorten aus:
Produkt |
Volumen |
Gewicht |
Gewicht pro 1000 ml |
Landliebe Eiscreme Bourbon-Vanille |
750 ml |
358 g |
477 g |
Cremissimo Bourbon Vanille Laktosefrei |
850 ml |
412 g |
485 g |
Cremissimo Bourbon Vanille |
1000 ml |
510 g |
510 g |
Mövenpick BourbonVanille |
900 ml |
464 g |
516 g |
Eiscreme Edeka Bio Bourbon-Vanille |
500 ml |
320 g |
640 g |
Häagen-Dazs Vanilla |
460 ml |
400 g |
870 g |
Wer ein Liter Vanille-Eis kauft, erhält also beispielsweise bei der Marke Häagen-Dazs mit 870 Gramm weniger Luft und damit deutlich mehr „echte Zutaten“ als bei Landliebe oder Cremissimo mit etwa 500 Gramm.
Ausnahmeregelung für Speiseeis
Üblicherweise ist auf Verpackungen von festen Lebensmitteln die Füllmenge in Gewicht zu kennzeichnen, bei flüssigen Lebensmitteln erfolgt die Angabe in Volumen, also Millilitern oder Litern. Speiseeis gehört zu den Ausnahmen: Obwohl es in fester Form verkauft wird, muss die Füllmenge in Volumen angegeben sein. Manche Hersteller geben zusätzlich die Füllmenge in Gramm an.
Auch der Grundpreis richtet sich nach dem Volumen. Ein Eis mit hohem Lufteinschlag macht dadurch bei einem Vergleich der Grundpreise einen besonders günstigen Eindruck.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das Thema „Luft im Eis“ ist schon seit langem ein Ärgernis von Verbrauchern und deshalb ein Thema der Verbraucherzentralen. Die Ausnahmeregelung für Speiseeis ist nicht nachvollziehbar und sollte endlich entfallen. Entsprechend würde dann auch der Grundpreis wie bei anderen festen Lebensmitteln nach Gewicht berechnet. Damit würde sich Luft im Eis für Hersteller nicht mehr bezahlt machen.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.: Verbraucherzentrale Hamburg lässt die Luft aus dem Eis. Gesetzgeber verpasst Chance für verbraucherfreundliche Kennzeichnung. Pressemitteilung vom 21. August 2020
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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