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Wonig, Veierlikör und Vischstäbchen: Nicht alles ist zulässig

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Wonig, Veierlikör und Vischstäbchen: Nicht alles ist zulässig

Schon seit Jahren wird über die Benennung veganer und vegetarischer Ersatzprodukte diskutiert und um Formulierungen gerungen. Vor allem beim Produktnamen werden Anbieter immer kreativer. Zurzeit sind Wortspielereien wie „Vischstäbchen“, „Veierlikör“ oder „Wonig“ für vegane oder vegetarische Produkte sehr beliebt. Ob solche Wortschöpfungen zulässig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer eindeutig. Bislang gibt es nur wenige Gerichtsurteile. Kürzlich stufte das Landgericht Trier den Namen „Veierlikör“ für eine vegane Spirituose ohne Ei als unzulässig ein. 

Bezeichnung oder Produktname?

Klare rechtliche Vorgaben gibt es nur für die Bezeichnung, die oft nur klein gedruckt auf der Rückseite der Verpackung zu finden ist. Den Produktnamen dürfen Hersteller grundsätzlich frei wählen, allerdings darf er nicht täuschen oder Rechtsvorschriften wie einen Bezeichnungsschutz verletzen.

Heikel: Wortspielereien mit geschützten Bezeichnungen

In dem genannten Fall hatte der Anbieter den Namen „Veierlikör“ nicht nur als Produktnamen, sondern auch als Bezeichnung gewählt. Das Landgericht Trier begründete seine Entscheidung damit, dass die Produktbezeichnung sowie die Aufmachung gegen den Bezeichnungsschutz verstießen. Der Begriff „Eierlikör“ ist laut der Spirituosenverordnung geschützt. Es sei daher verboten, den Begriff für ein Produkt ohne Ei zu verwenden oder darauf anzuspielen.

Auch bei anderen geschützten Bezeichnungen wie „Honig“, „Käse“ oder „Milch“ sind Wortspielereien und eng angelehnte Begriffe heikel. Bereits 2017 hat der Europäische Gerichtshof in seinem Grundsatzurteil klargestellt, dass Begriffe wie "veganer Käse" oder "vegane Milch" unzulässig sind.

Vischstäbchen und Vleischsalat: Rechtslage ist unklar

Weniger klar ist die Rechtslage bei nicht geschützten Bezeichnungen. Fischstäbchen und Fleischsalat sind zwar in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches beschrieben, diese sind aber nicht rechtlich bindend. Ob Produktnamen wie „Vischstäbchen“ oder „Vleischsalat“ zulässig sind, bleibt daher offen. Eine entscheidende Rolle dürfte die Aufmachung solcher Produkte spielen – ob beispielsweise bereits auf der Schauseite klar wird, dass es sich um eine vegane oder vegetarische Alternative handelt.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die uneinheitliche Rechtslage für Verbraucher nicht nachvollziehbar: Warum ist „veganer Käse“ verboten, aber „vegane Wurst“ erlaubt? Neue Wortschöpfungen sind aus unserer Sicht auch keine gute Lösung. Ein Teil der potenziellen Käufer wird die Anspielung nicht verstehen. Zudem ist die Grenze, ab wann eine Verwechslungsgefahr mit dem Originalprodukt und damit ein Täuschungspotenzial vorliegt, schwer zu ziehen. Statt Wortspielereien wären einheitliche und klare Vorgaben für Bezeichnungen wünschenswert. Eine Hilfestellung bieten derzeit die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Michael
12.03.2023 - 10:50

Noch mal ein Kommentar von mir, auch wenn's vermutlich keiner liest:

Visch gibt es nciht mehr, das heißt jetzt F!sch.
Und statt Fleisch (ist ja keines drin) steht jetzt "Meat" (einfach nur englisch für "Fleisch") auf der Packung. Oder "Chicken", ist ja schließlich kein Hähnchen drin. "This ist not Milk!" Wobei "Milk" dann noch besonders groß auf der Packung hervorgehoben wird.
In den 1970ern hat ein Hersteller mal "buter" auf die Margarine geschrieben, das wurde wegen der Verwechslungsgefahr noch verboten.

Warum müssen vegane/vegetarische Produkte nicht nur aussehen und schmecken wie Fleisch/Fisch/Milch/Käse, sondern auch noch genau so heißen? Kann übrigens kein Veganer erklären, aber fast alle wollen es so haben!

Und dann noch: Veganer Schinken.
Was kommt als nächstes? Fettfreies Öl? Alkoholfreier Alkohol?

An die Hersteller: was soll das? Es nervt!

Auch wenn ich noch nie aus versehen ein veganes Fleisch/Fisch/Milch/Käse-Ersatzprodukt gekauft habe, aber allein für intensiver gucken brauche ich gefühlt 30% mehr Zeit zum Einkaufen.

In Frankreich stehen Fleisch/Fisch-Ersatzprodukte da, wo sie hingehören: In der Kühlung bei Gemüse/Salat-Fertigprodukten. Milch/Käse-Ersatz steht alles zusammen im Kühlregal, nicht verteilt wie in Deutschland. Kauft dort übrigens auch fast niemand.

Michael
16.04.2022 - 10:48

Warum überhaupt dieses rumgeeiere der Hersteller? Möchten die ihre Produkte nicht an Vegetarier/Veganer verkaufen? Oder wollen die nur andere Kunden veräppeln und dazu bringen, etwas zu kaufen, was diese nicht wollen?
Warum werden nicht alle vegetarischen/veganen Produkte in eigene Regalabschnitte gestellt? Wäre gut für Vegetarier/Veganer und andere Kunden. Die einen finden sofort alles und die anderen werden nicht irritiert.
Scharfe Chilli-Sauce steht ja auch im "Exoten"-Regal und nicht beim Ketchup.

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