Zutaten bei Glühwein: An der Kennzeichnung hapert es noch
Wie viel Zucker steckt im Glühwein? Und welche Gewürze oder Aromen sind enthalten? Das sollen Verbraucher:innen neuerdings erfahren – allerdings nur bei Glühwein, der in diesem Jahr hergestellt wurde. Denn hier müssen Hersteller Zutaten und Nährwerte angeben. Eine aktuelle Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit zeigt aber: Vielfach sind die Informationen noch nicht vorhanden. Vor allem aber sind die Angaben auf 9 von 15 Weinen unvollständig oder fehlerhaft.
Bislang musste Glühwein – wie die meisten alkoholischen Getränke – weder eine Zutatenliste noch eine Nährwerttabelle tragen. Nach dem neuen Weinrecht müssen Hersteller nun bei Weinen, die nach dem 08. Dezember 2023 hergestellt wurden, die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Dabei gelten aber einige Sonderregelungen.
Nur der Energiegehalt sowie die enthaltenen Allergene müssen direkt auf dem Etikett stehen. Die vollständigen Nährwertangaben sowie das Zutatenverzeichnis können Hersteller auf elektronischem Weg bereitstellen. In der Regel erfolgt das über einen QR-Code.
Sonderregelung: QR-Code führt zu weiteren Informationen
Für die Marktstichprobe wurden 22 Glühweine aus Supermärkten und Discountern im Hinblick auf die neue Kennzeichnung überprüft. Dabei zeigte sich: Bei sieben Weinen im Test fehlen die Angaben von Zutaten und Nährwerten. Die neuen Vorgaben sind bei diesen Produkten noch nicht umgesetzt. Der Glühwein müsste also vor dem 8. Dezember 2023 aus Wein hergestellt worden sein. Ob es sich um solche Ware aus dem Vorjahr handelt, war nicht zu erkennen.
Bei 15 der 22 überprüften Weine informieren die Hersteller über Zutaten und Nährwerte. Energiegehalt und Allergene sind jeweils direkt auf dem Etikett gekennzeichnet. Für weitere Angaben zu Zutaten und Nährwerten ist bei 14 Weinen ein QR-Code aufgedruckt. Um an die Informationen zu kommen, müssen Verbraucher:innen einen QR-Code-Scanner parat haben. Nur bei einem Wein im Test sind Zutaten und Nährwerte direkt auf der Flasche zu finden.
Die weitere Prüfung zeigte:
- Ein QR-Code führt ins Leere.
- Bei acht Weinen sind die Informationen offensichtlich fehlerhaft, darunter auch bei dem Wein mit der aufgedruckten Kennzeichnung auf dem Etikett.
- Nur bei sechs Weinen sind die Angaben plausibel.
Fehler in jedem zweiten Zutatenverzeichnis
Der Marktcheck erfolgte anhand der Kennzeichnung und kann nur offensichtliche Fehler erkennen. Beispielsweise fehlen im Zutatenverzeichnis von drei Weinen typische Zutaten wie Zucker, Gewürze oder Aromen. In einem Fall sind im Zutatenverzeichnis keine Zusatzstoffe aufgeführt, obwohl auf dem Etikett die Angabe „enthält Sulfite“ steht. In einem Fall fehlt das Zutatenverzeichnis komplett.
Wer wissen möchte, welche Gewürze im Glühwein stecken, wird enttäuscht: In den Zutatenlisten der überprüften Weine finden sich fast ausschließlich Angaben wie „Gewürzextrakt“, „Glühweingewürz“ oder „natürliches Aroma“. Zwei Anbieter werben auf dem Etikett explizit mit edlen oder natürlichen Gewürzauszügen. Im Zutatenverzeichnis ist aber nur „natürliches Aroma“ genannt. Nur bei einem Wein sind Gewürze einzeln benannt, nämlich Zimt, Kardamom, Nelken und Vanille.
Bis zu 9,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter
Erfreulich ist, dass Verbraucher:innen mit der neuen Kennzeichnung endlich erfahren, wie viel Zucker im Glühwein steckt. Bei einem Großteil der überprüften Weine sind die Nährwerte nachvollziehbar. Die Zuckergehalte liegen zwischen 7,5 und 9,5 Gramm pro 100 Milliliter. Damit steckt in Glühwein so viel Zucker wie in einer zuckerreichen Limonade.
In einem Fall fehlt die Zuckerangabe komplett, bei einem weiteren Wein ist sie mit 0,8 Gramm pro 100 Milliliter wenig plausibel und widerspricht sich mit der Kennzeichnung der Restsüße.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit weist die Marktstichprobe darauf hin, dass Hersteller die Kennzeichnung noch nicht beherrschen oder vielleicht auch nicht wichtig genug nehmen. Ohnehin ist es aus unserer Sicht ungünstig, dass sich Zutaten und Nährwerte hinter einem QR-Code verbergen dürfen. So ist ein Produktvergleich extrem mühsam. Wenigstens aber sollten die Angaben vollständig und korrekt sind. Das scheint noch nicht der Fall zu sein. Umso mehr sind Hersteller aufgefordert, die Informationen zu verbessern.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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