News

Zutatenliste kaum lesbar: Anbieter lenkt ein und bessert nach

Teasertitel
Zutatenliste kaum lesbar: Anbieter lenkt ein und bessert nach

Weiße Schrift auf gelbem Grund ist schlecht lesbar, zumindest wenn der Kontrast nicht ausreichend ist. Aus genau diesem Grund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Teeanbieter Orientis S.A.S. abgemahnt. Die deutsche Zutatenliste auf dem Produkt „Kusmi Tea Expure Addict“ war klein gedruckt und durch den mangelnden Kontrast kaum zu entziffern. Nachdem das Unternehmen zunächst nur zögerlich reagierte, reichte der vzbv Klage ein. Im laufenden Verfahren hat der Anbieter die Unterlassungserklärung nun unterzeichnet.

Kleine Schrift und fehlender Kontrast

Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Informationen über Lebensmittel deutlich und gut lesbar sein. Für die Schriftgröße von Verpackungen gilt eine Mindestgröße von 1,2 Millimetern, bei sehr kleinen Verpackungen darf sie auch 0,9 Millimeter betragen. Auch der Kontrast spielt bei der Lesbarkeit eine Rolle. Im vorliegenden Fall waren nahezu alle Informationen in weißer Schrift auf gelbem Untergrund aufgedruckt. Auf der Seite der Verpackung war ein lesbares Zutatenverzeichnis auf Englisch zu finden. Weitere Zutatenlisten in verschiedenen Sprachen – auch in Deutsch – waren auf der Unterseite deutlich kleiner aufgedruckt und durch den mangelnden Kontrast kaum zu entziffern.

Ein Verbraucher beschwerte sich über das kaum lesbare Zutatenverzeichnis und meldete das Produkt bei Lebensmittelklarheit. Da der Täuschungsvorwurf nachvollziehbar war, ging der Fall weiter an den Verbraucherzentrale Bundesverband, der den Anbieter abmahnte und schließlich Klage einreichte.

Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung hat die Orientis S.A.S. versichert, die Verpackung des „Kusmi Tea“ in der kritisierten Form nicht mehr in den Handel zu bringen. Bereits im Handel befindliche Produkte dürfen bis zum 31.10.2021 abverkauft werden. Danach will der Anbieter anstelle von weißer schwarze Schriftfarbe für die Verpackung verwenden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.