So haben Hersteller reagiert:

Allstedter Schloßberg Grenadine Sirup

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Granatapfelanteile erwartet, aber nur Aroma enthalten – ab März 2016 wird der Hinweis „mit Granatapfelaroma“ auf der Schauseite ergänzt
Geändert

Bei einem Grenadinesirup können Verbraucher unserer Ansicht nach erwarten, dass Fruchtbestandteile der abgebildeten Frucht im Sirup enthalten sind. Stattdessen offenbart die Zutatenliste Aroma. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite offenlegen, dass es sich um einen aromatisierten Getränkesirup mit Johannisbeersaft handelt.

Ich wollte einen Sirup mit Grenadinesirup kaufen. Die Zutaten sind aber nur: Zucker, Johannisbeersaft, Wasser, Citronensäure, Aroma, Karamelisierter Zucker, Farbstoff E 122, Kaliumsorbat E 202, Natriumbenzoat E 211. Das Wort Grenadine oder Granatapfel ist auf der Zutatenangabe nicht zu finden.
Verbraucher aus Mönchengladbach vom 05.05.2015

Darum geht’s:

Die Sirupflasche „Grenadine“ enthält eine rote Flüssigkeit und zeigt auf der Schauseite einen ganzen und einen halbierten Granatapfel. Der aus den Granatäpfeln gepresste, süß-säuerliche Saft wird auch Grenadine genannt. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet: Sirup mit Granatapfelgeschmack und die Zutatenliste nennt weder Grenadine noch Granatapfel. Neben den Zutaten Zucker, Johannisbeersaft aus Konzentrat und Wasser sind Säuerungsmittel Citronensäure, Aroma, Karamellisierter Zucker, Farbstoff und Konservierungsstoffe enthalten. Der Verbraucher sieht sich daher durch die Aufmachung der Schauseite über die Zutaten des Produktes getäuscht

Das ist geregelt:

Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für Obsterzeugnisse beschreiben Fruchtsirup als Erzeugnis aus Frucht, Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat oder Fruchtauszügen, das unter Verwendung von Zuckerarten mit oder ohne Aufkochen hergestellt wird. Er besteht in der Regel aus nur einer Fruchtart, wobei die Bezeichnung die verwendete Fruchtart nennt, zum Beispiel „Himbeersirup“. Zur Färbung roter Fruchtsirupe können auch andere farbgebende Fruchtsäfte bis höchstens 10 Prozent des insgesamt verwendeten Fruchtsaftes verwendet werden.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Meinung nach können Verbraucher bei einem Sirup in dieser Aufmachung einen Fruchtsirup erwarten, der Granatapfel als Saft, Konzentrat oder Auszug enthält. Weitere rote Fruchtarten wie in diesem Fall Johannisbeersaft können zum Färben verwendet werden. Enthält der Sirup jedoch keine Bestandteile von Grenadine oder Granatapfel, sondern Aroma, sollte der Anbieter diese Abweichung von den Leitsätzen auf der Schauseite deutlich machen.

Fazit:

Der Anbieter sollte das Etikett dem wahren Inhalt – Johannisbeeren – anpassen. Ein deutlicher Hinweis auf die Verwendung von Aroma sollte auf der Schauseite des Flaschenetiketts ergänzt werden.

Stellungnahme der Schlossberg Spirituosen GmbH, Sangershausen

Mit Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass ein Produkt unseres Hauses – hier der „Allstedter Schloßberg Grenadine Sirup, 1,0 L“ ein Problem verursacht hat. Nach Überprüfung der Sachlage haben wir uns zur Klarstellung entschlossen, die entsprechenden Etiketten ab sofort mit dem Zusatz „Sirup mit Granatapfelaroma“ zu versehen. Der Entwurf ist beigefügt, bisherige Etiketten wurden vernichtet. Auch wurde die komplette Sirup-Produktgruppe entsprechend überarbeitet.
Zusätzlich haben wir Ihren Hinweis entsprechend in unser internes Qualitätsmanagement einfließen lassen.

Ergebnis

Der Anbieter hat das Etikett auf der Schauseite um den Hinweis „mit Granatapfelaroma“ ergänzt. Verbraucher können aus unserer Sicht jedoch weiterhin davon ausgehen, dass das Aroma aus dem Granatapfel stammt, was nicht der Fall ist. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die naturgetreue Granatapfelabbildung. Diese sollte unterbleiben, wenn nur Aroma und kein Granatapfelanteil enthalten sind. Verbraucherfreundlicher wäre die Bezeichnung „Aroma mit Granatapfelgeschmack“, damit deutlich wird, dass keinerlei Bestandteile aus dem Granatapfel enthalten sind. Der Sirup geht in geänderter Aufmachung ab März 2016 in den Handel.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.