So haben Hersteller reagiert:

Alpha Foods löscht Werbung für „Hochpotenz Ashwagandha“

Änderung: Weder Aussagen wie „hilft beim Einschlafen“ noch „hilft dabei Muskeln aufzubauen“ sind für „Ashwangdha“ erlaubt. Alpha Foods hat die übertriebene Werbung entfernt.
Geändert

Der Anbieter Alpha Foods warb für „Hochpotenz Ashwagandha“ mit gesundheitsbezogenen Angaben wie „hilft beim Einschlafen“ und „hilft dabei Muskeln aufzubauen“. Bei allen Aussagen sollte es sich um „zugelassene EFSA Angaben“ handeln. Keine der Aussagen hat jedoch eine Zulassung durch die Europäische Kommission. 
Der Anbieter hat auf amazon.de die Abbildung mit der kritisierten Werbung gelöscht.

Bei dem Produkt „Hochpotenz Ashwagandha“ wird auf amazon mit zugelassenen EFSA Angaben geworben und ich hatte versucht diese bei der EFSA zu finden. Allerdings finde ich sie bei einer Suche auf der offiziellen Seite der EFSA nicht und frage mich deshalb, ob es sich hierbei um eine Falschaussage handelt und diese Angaben gar nicht zugelassen sind.
Verbraucherin aus Bad Salzuflen vom 08.02.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Der Anbieter wirbt mit gesundheitsbezogenen Aussagen und bezieht sich auf eine „zugelassene EFSA-Angabe“. Es liegen für Ashwagandha und Ashwagandha-Extrakt jedoch keine zugelassenen Claims vor.

Darum geht’s:

Der Verkäufer Alpha Foods bietet auf Amazon das Produkt „Hochpotenz Ashwagandha“ an. Beim Online-Angebot sind sechs Produktansichten in gut lesbarer Form zu sehen. Auf der dritten Abbildung steht:

  • Hilft beim Einschlafen
  • Reduziert den Stresspegel
  • Hilft bei der Gewichtszunahme
  • Hilft dabei Muskeln aufzubauen

Die Aussagen enden jeweils mit einem Sternchen. Die Auflösung steht direkt unterhalb und lautet: „zugelassene EFSA Angaben“ (European Food Safety Authority).
In englischer Sprache folgen auf der Abbildung gesundheitsbezogene Aussagen zu Ashwagandha. 
Es handelt sich um ein Nahrungsergänzungsmittel mit Ashwagandhawurzelextrakt und enthält sieben Prozent Withanolide.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.
Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben, die bei der Kennzeichnung und Aufmachung von oder bei der Werbung für Lebensmittel gemacht werden. Gesundheitsbezogene Angaben sind danach verboten, sofern sie nicht den Anforderungen der HCVO entsprechen und nicht in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.
Die verwendeten Claims wurden bei der EFSA bisher nicht beantragt und entsprechend gibt es von der Europäischen Kommission keine Zulassung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Durch den Hinweis auf „zugelassene EFSA Angaben“ können Verbraucher:innen davon ausgehen, dass die Wirkungen nicht nur nachgewiesen, sondern die Angaben auch tatsächlich zugelassen sind. Dies trifft jedoch nicht zu. 
Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere kritische Kennzeichnungen aufgefallen, darunter der Produktname „Hochpotenz“, der in Verbindung mit der Produktbeschreibung eine übertriebene Wirkung verspricht.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben und den Hinweis auf die EFSA entfernen.

Stellungnahme der Alpha Foods BV, Deurle (Belgien)

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 19.10.2023 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat auf amazon.de die Abbildung mit der kritisierten Werbung gelöscht.