Anbieter von Lughurt Mango ergänzt Mengenkennzeichnung
Zusammenfassung
Der Anbieter bewirbt das enthaltene Lupineneiweiß, aber eine Mengenangabe gab es nur für eine Lupinenzubereitung, der Anteil an Lupineneiweiß blieb unklar.
Nach dem Gerichtsurteil hat der Anbieter die Mengenangabe ergänzt.
Beschwerde
Früher war auf den Produkten von MADE WITH LUVE ein sehr geringer Lupinenanteil gekennzeichnet, wie z.B. beim Mangojoghurt, dieser enthielt früher Lupineneiweiß 1,5 %. Dies ist nun maskiert worden durch eine Lupinenzubereitung 7,4 % (Wasser, Lupineneiweiß). Für den Verbraucher ist damit nicht mehr ersichtlich, wieviel Lupine überhaupt enthalten ist. Es könnten auch 99,9 % Wasser und 0,1 % Lupine in der Zubereitung enthalten sein. Der gesamte Joghurt und die anderen Produkte täuschen in ihrer Aufmachung ein edles Produkt mit Lupine vor. Es sind aber nur durch Stabilisatoren und Fett künstlich hergestellte Produkte die einen Anteil an Lupine enthalten, um den Namen zu rechtfertigen. Und dieser Anteil wird nun maskiert.
Verbraucher aus Lastrup vom 08.10.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die Menge an Lupine oder Lupineneiweiß bleibt unklar. Sie kann aber für die Kaufentscheidung von Verbraucher:innen ausschlaggebend sein und ist aus unserer Sicht verpflichtend. Der Hersteller sollte den Mengenanteil für Lupine ergänzen.
Darum geht’s:
Das Produkt trägt den Namen "Made with Luve, Lughurt Mango“ und die Bezeichnung „Fermentiertes Lupinenprodukt“. Auf der Seite wird die Lupine durch den Spruch „LUVE enthält kein Soja, sondern das einzigartige Eiweiß der Süßlupine“ hervorgehoben. Laut Zutatenliste enthält das Produkt 7,4 % Lupinenzubereitung bestehend aus den Zutaten Wasser und Lupinen-Eiweiß-Isolat. Eine Mengenangabe für Lupinen oder Lupineneiweiß gibt es nicht.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Verordnung regelt außerdem die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Eine Mengenangabe ist für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aufmachung des fermentierten Lupinenprodukts lässt erwarten, dass es eine nennenswerte Menge an Lupine enthält. Eine Mengenangabe ist aber nur für die Lupinenzubereitung aufgedruckt, die Menge an Lupine oder Lupineneiweiß bleibt unklar. Sie kann aber für die Kaufentscheidung von Verbraucher:innen ausschlaggebend sein und ist aus unserer Sicht verpflichtend.
Fazit:
Der Hersteller sollte den Mengenanteil für Lupine ergänzen.
Stellungnahme der Prolupin GmbH, Grimmen
Kurzfassung:
Auf der Grundlage des Gerichtsurteils haben wir die Deklaration unserer LUVE-Lughurts angepasst. So kann der Verbraucher den Anteil an Lupineneiweiß in unseren Produkten direkt erkennen. Die neuen Designs mit der geänderten Deklaration sind bereits ab März/April im Handel zu finden.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Prolupin GmbH im Juni 2020 wegen der fehlenden Mengenangabe abgemahnt. Da der Anbieter keine Unterlassungserklärung abgab, hat der vzbv am 20.11.2020 Klage erhoben. Das Landgericht Rostock hat mit seinem Urteil vom 31.05.2021 den Anbieter verpflichtet, die Menge der beworbenen Zutat „Eiweiß der Süßlupine“ anzugeben. Der Anbieter legte dagegen Berufung ein, die jedoch vom Oberlandesgericht Rostock am 16.02.2022 zurückgewiesen wurde.
Ergebnis
Die Prolupin GmbH hat die Verpackung inzwischen geändert und gibt nun die Menge an Lupineneiweiß an. Ein Entwurf der geänderten Verpackung liegt der Verbraucherzentrale vor. Im Zuge der Verpackungsänderung hat der Anbieter den Zuckergehalt verringert und die Füllmenge von 500 auf 400 Gramm verringert.