Angebot foodspring Protein Cream Haselnuss auf foodspring.de
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Auf foodspring.de bietet der Betreiber unter anderem „Protein Cream Haselnuss“ an. Mehrere Aussagen erwecken den Eindruck, die Creme sei kalorienärmer als herkömmliche Nussnugatcremes und man könne davon beliebige Mengen verzehren, ohne an Gewicht zuzunehmen. Tatsächlich liegt der Kaloriengehalt der Creme nur unwesentlich unter dem anderer Nussnugatcremes und kann einen erheblichen Beitrag zur Energiezufuhr bedeuten. Der Webseitenbetreiber sollte die Aussagen zum Kaloriengehalt und zu den Verzehrmengen so ändern, dass kein falscher Eindruck entsteht.
Beschwerde
Es wird auf der Seite mehrfach damit geworben, dass diese Creme eine gesunde Alternative zu "handelsüblichen Nougat Cremen" ist. Es wird angeführt:
"SCHÖN DICK AUFTRAGEN. UND SCHLANK ZUCKER SPAREN."
"...85 % weniger Zucker. 40 % weniger Kohlenhydrate... Fingerdick? Immer. Aufs Brot, auf Pancakes oder direkt aus dem Glas."
Weiterhin wird in den Vergleichen zu anderen Cremes suggeriert, dass auch weniger Kalorien in der Creme stecken würden. Foodspring Protein Creme sei "kalorienarm gesüßt", wohingegen andere Cremes eine "Kalorienbombe aus Zucker" seien. Es wird damit eindeutig darauf angespielt, dass die angepriesene Creme einen Gegensatz zu den Kalorienbomben aus Zucker darstellt, also keine Kalorienbombe sei. Die kcal Angaben entsprechen denen von beispielsweise Nutella.
Verbraucher aus Wien vom 02.03.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung
Darum geht’s:
Beim Angebot Protein Cream Haselnuss auf foodspring.de bewirbt der Hersteller die Creme unter anderem als „kalorienarm gesüßt“ im Vergleich zu anderen Nuss-Nugatcremes, die er als „Kalorienbomben aus Kristallzucker“ bezeichnet. Weiterhin empfiehlt der Anbieter zum Verzehr der Creme „Schön dick auftragen. Und schlank Zucker sparen“. Die Nährwerttabelle weist einen Kaloriengehalt von 519 Kilokalorien, 37 Gramm Fett und 7 Gramm Zucker je 100 Gramm aus. Im Vergleich dazu liefern herkömmliche Nussnugatcremes laut Tabelle 532 Kilokalorien, 31 Gramm Fett und 57 Gramm Zucker. Gesüßt ist die Protein Cream mit dem Zuckeraustauschstoff Maltit, der je Gramm 2,4 Kilokalorien (Haushaltszucker 4 Kilokalorien/Gramm) hat.
Das ist geregelt:
Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen nährwertbezogene Angaben weder in die Irre führen noch zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Den Hinweis „kalorienarm gesüßt“ im Vergleich zu „Kalorienbomben aus …“ können Verbraucher unserer Ansicht so verstehen, dass das Produkt kalorienarm ist, insbesondere, wenn der Hersteller außerdem empfiehlt, dick aufzutragen. Der tatsächliche Unterschied im Energiegehalt von 13 Kilokalorien ist bei über 500 Kilokalorien pro 100 Gramm zu vernachlässigen. Die größeren Mengen an Eiweiß und Fett in der Protein Cream kompensieren fast vollständig die Kalorienersparnis durch das Süßen mit Maltit anstelle von Zucker.
Darüber hinaus sind der Verbraucherzentrale weitere Hinweise aufgefallen, die zweifelhaft sind. Beispielsweise behauptet der Anbieter unter „Oft gestellte Fragen“, dass Maltit nur „einen Bruchteil der Kalorien“ von Zucker hätte und, dass die Kalorien aus Fett „nachhaltiger genutzt“ werden könnten als die aus Zucker. 2,4 im Vergleich zu 4 Kilokalorien sind jedoch unseres Erachtens mehr als allgemein unter „ein Bruchteil“ verstanden wird. Eine „nachhaltigere Nutzung“ von Kalorien ist uns nicht bekannt. Eine Kalorie ist und bleibt eine Kalorie.
Fazit:
Die foodspring GmbH sollte auf ihren Interseiten die Aussagen zum Kaloriengehalt und zu den Verzehrmengen so ändern, dass kein falscher Eindruck entsteht.
Stellungnahme der Foodspring.de GmbH, Berlin
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 08.05.2019 liegt keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter am 15.04.2019 wegen Verstoß gegen die HCVO abgemahnt. Die Foodspring GmbH hat am 29.04.2019 die Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, ab dem 31.05.2019 nicht mehr mit den kritisierten Aussagen zu werben.
Ergebnis
Bei der Überprüfung des Angebotes auf foodspring.de durch die Verbraucherzentrale am 20.09.2019 waren die abgemahnten Aussagen durch andere ersetzt. Statt „kalorienarm gesüßt“ heißt es nun „ohne Kristallzucker“ und anstelle von „Schön dick auftragen. Und schlank Zucker sparen“ „Volle Schokoladung im Glas. Aber mit 85 % weniger Zucker“.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.