Bad Heilbrunner Ingwer-Ginseng Gewürztee
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Gewürztee „Ingwer-Ginseng“ wirbt auf dem Umkarton mit diesen beiden Zutaten. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher mehr als nur 2 Prozent Ginseng im Gewürztee erwarten. Die weitere Hauptzutat Orangenblätter dagegen zählt zu den Kräutern. Der Anbieter sollte die Aufmachung der Verpackung sowie die Bezeichnung an die Zusammensetzung der Teemischung anpassen.
Beschwerde
Irreführung der Zutaten: Der Titel Ingwer-Ginseng impliziert, dass die Hauptzutaten Ingwer und Ginseng seien. Jedoch die Zutatenliste weist auf, dass vom sibirischen Ginseng nur 2 % als Zutat enthalten sind. Die eigentliche 2. Hauptzutat neben dem Ingwer aber taucht weder auf dem Abbild der Verpackung noch in der Beschreibung auf: 48 % Orangenschalen [Anmerkung der Red.: Die Zutatenliste nennt Orangenblätter.]. Also ein Ungenügend für Klarheit und Auszeichnung der Zutaten.
Verbraucher aus Landsberg am Lech vom 01.10.2016
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite der Teepackung steht mittig in großer Schrift der Produktname „Ingwer-Ginseng“. Die rechte Bildseite zeigt eine Tasse mit gelbfarbenem Tee und darunter eine angeschnittene Ingwerwurzel. Auf der linken Bildseite befinden sich eine Ginsengwurzel auf Ginsengblättern und vom Ginseng stammende rote Steinfrüchte. Darunter steht in kleiner Schrift die Bezeichnung Gewürztee.
Das Zutatenverzeichnis befindet sich auf der der Verpackungsseite und führt die Zutaten Ingwer (50 %), Orangenblätter sowie sibirischer Ginseng (2 %) auf.
Das ist geregelt:
Die Leitsätze für Tee des Deutschen Lebensmittelbuchs nennen Kriterien für die verschiedenen „Tee-Bezeichnungen“. So stammen teeähnliche Erzeugnisse zwar aus Pflanzenteilen, die nicht vom Teestrauch stammen, die jedoch in der Art wie Tee verwendet werden. Teeähnliche Erzeugnisse werden mit der Art der verwendeten Pflanzen oder Pflanzenteile, auch in Verbindung mit dem Wort Tee, bezeichnet, wenn das betreffende Erzeugnis von einer einzigen Pflanzenart stammt, zum Beispiel Pfefferminze oder Pfefferminztee, oder aus zwei Pflanzenarten hergestellt ist, zum Beispiel Hagebutte mit Hibiskus oder Hagebuttentee mit Hibiskus.
Wenn teeähnliche Erzeugnisse aus mehreren Pflanzenarten hergestellt sind, werden auch Sammelbezeichnungen in Verbindung mit dem Wort Tee verwendet, zum Beispiel Kräutertee, Früchtetee oder teeähnliches Erzeugnis. Wenn darin eine Pflanzenart – ausgenommen Tee – mehr als die Hälfte des Gewichtes ausmacht und die Eigenart bestimmt, wird die Mischung nach dieser Pflanzenart in Verbindung mit dem Wort Mischung bezeichnet, zum Beispiel Melissenmischung oder Melissentee-Mischung. Bildliche Darstellungen entsprechen dem Erzeugnis.
Nach den Leitsätzen für Gewürze fallen Blätter einer Pflanze nicht unter Gewürze, sondern unter Kräuter.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Durch die Erwähnung „Ginseng“ im Produktnamen in Verbindung mit dessen Abbildung auf der Schauseite der Verpackung können Verbraucher mehr als 2 Prozent Ginseng erwarten. Im Wesentlichen besteht die Teemischung jedoch aus Ingwer und Orangenblättern. Zu letzteren gibt es auf der Schauseite der Verpackung keinen Hinweis. Während Ingwer und Ginseng zu den Gewürzen zählen, werden die Orangenblätter zu den Kräutern gerechnet. Daher passt die Bezeichnung Gewürztee auch nicht zur Teemischung.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Aufmachung der Verpackung sowie die Bezeichnung an die Zusammensetzung der Teemischung anpassen.
Stellungnahme der Bad Heilbrunner Naturheilmittel GmbH & Co. KG
Kurzfassung:
Die hier abgebildeten Zutaten beziehen sich nicht auf die Hauptzutaten, sondern auf die geschmacksgebenden Komponenten des Tees. Diese müssen nicht den höchsten Anteil in der Rezeptur ausmachen. Beispielsweise hat der im Produkt genannte Ginseng auch in geringen Mengen bereits einen entscheidenden Einfluss auf den Geschmack. Darum haben wir uns entschieden, diesen auf der Verpackung abzubilden.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.