Das ärgert beim Einkauf:

Bonaqa Tafelwasser Medium

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Für Tafelwasser irritierend: „Enthält geringfügige Mengen von Energie, Fett, ges. Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Eiweiß."
getaeuscht

Tafelwasser ohne Zusätze enthält weder Hauptnährstoffe noch Energie. Der Anbieter sollte daher den Hinweis auf geringfügige Mengen davon in „Enthält keine Energie und …“ umformulieren oder mit einer vollständigen Nährwerttabelle kennzeichnen.

Beim Kauf von Tafelwasser "Medium" erwarte ich Wasser + Kohlensäure + angereicherte Mineralstoffe – sonst nichts. Auf der Flasche wird ausgewiesen: "Enthält geringfügige Mengen von Energie, Fett, ges. Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Eiweiß." Wie kommen diese Nährstoffe in (hoffentlich) reines Wasser? Mit ein bisschen Fantasie wird einem dabei richtig schlecht. Ich habe die Flasche ausgeleert.
Verbraucher aus Langenau vom 13.07.2015

Darum geht’s:

Das Bonaqa Tafelwasser trägt auf dem rückseitigen Etikett der Flasche unterhalb der Nährwerttabelle den Hinweis „Enthält geringfügige Mengen von Energie, Fett, ges. Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker und Eiweiß.“ Dem Verbraucher ist bekannt, dass Wasser ohne Zusätze anderer Lebensmittel frei von Hauptnährstoffen und Energie ist. Er empfindet den Hinweis daher als widersprüchlich und irritierend.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 7, dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
Nach Artikel 34 der LMIV können die Angaben zu geringfügigen Mengen an Nährstoffen in Lebensmitteln von der sonst vorgeschriebenen Darstellungsform abweichen. Die Verordnung sieht vor, dass die vorgeschriebene Nährwertangabe „durch eine Angabe wie ‚enthält geringfügige Mengen von …‘ ersetzt werden“ darf. Es gibt jedoch auch den Fall, dass Nährstoffe in einem Lebensmittel gar nicht vorkommen wie bei Tafelwasser. Hierzu kommentiert M. Hagenmeyer, LMIV Kommentar, S. 435 f., Behr’s Verlag,  2015, “Enthält ein Lebensmittel einen bestimmten Nährstoff überhaupt nicht, z. B. Salz, dann darf die Angabe auch wie folgt lauten: ‚Enthält kein Salz‘; anderenfalls wäre ein Hinweis auf ‚geringfügige Mengen‘ nämlich falsch und damit irreführend im Sinne von Art. 7…“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Ansicht nach kann der Hinweis geringfügige Mengen von Energie und Nährstoffen im Lebensmittel Verbraucher täuschen, wenn er nicht den Tatsachen entspricht.

Fazit:

Der Anbieter sollte entweder mit einer vollständigen Nährwerttabelle kennzeichnen oder bei einer verkürzten Fassung den Hinweis anders formulieren.

Stellungnahme der Coca-Cola GmbH, Berlin

Der Gesetzgeber räumt die Möglichkeit einer so genannten „verkürzten“ Nährwertangabe ein. Dazu kann bei Tafelwasser wie Bonaqa – wie auch bei anderen Lebensmitteln – nur das enthaltene Salz in Zahlen angegeben werden. Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Eiweiß sind zwar nicht im Produkt enthalten, müssen aber laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 34 Abs. 5) bei der verkürzten Nährwertangabe mit "enthält geringfügige Mengen von..." deklariert werden. Sie würden bei der erweiterten Nährwertkennzeichnung jeweils mit 0 g beziffert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.