Das ärgert beim Einkauf:

Coppenrath & Wiese Sahne Rolle Zitrone

Für die beworbene Zutat Zitrone gibt es keine Angabe zur enthaltenen Menge.
getaeuscht

Wenn auf Verpackungen Zutaten hervorgehoben werden und keine Angabe zur Menge auf der Verpackung finden, führt dies regelmäßig zu Beschwerden. Der große Schriftzug mit „Zitronen“ und die Abbildung der aufgeschnitten Zitrone weisen auf Zitrone als wertgebende Zutat hin. Deren Menge steht im Gegensatz zur verwendeten Sahne nicht auf der Verpackung.
Verbraucher:innen wollen zu Recht wissen, wie viel der in Wort und Bild beworbenen Zutat im Lebensmittel enthalten ist.

Mich hat interessiert, wie viel Zitrone in der Sahne-Rolle ist. Mengenmäßig wurde aber nur Auskunft gegeben über den Sahnegehalt.
Verbraucherin aus Berlin vom 30.07.2021 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Es ist nicht ersichtlich wieviel Zitrone in der „Sahnerolle Zitrone“ steckt. Dies ist nicht verbraucherfreundlich und sollte bereits auf der Schauseite der Verpackung stehen. 

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Coppenrath & Wiese Sahne-Rolle Zitrone“ weist in Wort und Bild auf Zitrone als Bestandteil der Rezeptur für den Kuchen hin. Laut Zutatenliste enthält der Kuchen unter anderem Zitronensaftkonzentrat und natürliches Zitronenaroma. Eine Mengenangabe für diese Zutaten gibt es nicht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren regelt die LMIV die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach sind Mengenangaben für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder graphische Darstellung hervorgehoben sind. Diese beziehen sich auf den Zeitpunkt der Verwendung der Zutaten.
Eine Ausnahme von der Mengenkennzeichnung gilt für Zutaten, die in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung dienen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher:innen beschweren sich regelmäßig, wenn Zutaten auf der Verpackung beworben werden, diese aber nur in sehr geringen Mengen vorhanden sind. Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung für kleine Mengen, diese ist aber nicht verbraucherfreundlich. 
Das zeigte die repräsentative Studie des Projekts Lebensmittelklarheit aus 2017: Verbraucher:innen fühlen sich getäuscht, wenn eine beworbene Zutat nur in geringer Menge vorhanden ist. Dieser Täuschung können Hersteller entgegenwirken, wenn sie den Anteil bereits auf der Schauseite nennen.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Anteil für Zitrone mengenmäßig auf der Schauseite kennzeichnen oder deutlich machen, dass der Zitronengeschmack aus dem zugesetzten Aroma stammt.

Stellungnahme der Conditorei Coppenrath & Wiese KG, Mettingen

Wir bedauern, dass sich ein Verbraucher durch unsere Deklaration nicht ausreichend informiert fühlte.
Die Sahne Rolle Zitrone enthält 0,36% Zitronensaftkonzentrat. Diese Menge reicht aus, um ein deutlich wahrnehmbare Geschmackseindruck im Produkt zu erreichen.
Gemäß EU-Verordnung ist eine Mengenangabe bei Zutaten in kleinen Mengen, die zur Geschmacksgebung eingesetzt werden, nicht erforderlich.