Das ärgert beim Einkauf:

Dallmayr Gold – ein Name, ein Design, aber zwei Rezepturen

Instantkaffee „Gold“ ist parallel einmal mit und einmal ohne drei Prozent gemahlenen Bohnenkaffee im Handel.
getaeuscht

Dallmayr bietet seinen Instantkaffee Gold im 200 Gramm Glas zeitgleich mit unterschiedlicher Rezeptur in nahezu identischer Aufmachung an. Obwohl der lösliche Kaffee denselben Produktnamen und dasselbe Design hat, enthält eine Variante außer löslichem Kaffee drei Prozent gemahlenen Bohnenkaffee.
Die unterschiedliche Zusammensetzung des Kaffees müssen Verbraucher:innen bei der Aufmachung weder erwarten noch haben sie Anlass, die Zusammensetzung über einen Blick ins Kleingedruckte zu kontrollieren.
Dallmayr sollte die unterschiedliche Zusammensetzung der zwei Varianten Instantkaffe Gold bereits auf den ersten Blick deutlich machen.

Da ich derzeit auf der Suche nach einem mir schmeckenden löslichen Kaffee bin, stieß ich vor ein paar Wochen auf die Sorte Dallmayr Gold (aus 97% löslichen und 3 % gemahlenen Kaffee. Bei erneutem Kauf stellte ich eine veränderte Verpackungsvorderseite fest, aus "Löslicher Kaffee verfeinert mit 100 % Dallmayr Arabica" wurde "Löslicher Kaffee mit Dallmayr Arabica", auch auf der Rückseite sind die 3 % gemahlener Kaffee verschwunden. 
Durch die nicht vorhandene Kommunikation fühle ich mich getäuscht, zumal der Preis der alte ist.
Verbraucher aus Baden-Württemberg vom 28.10.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Wer ein Getränk in praktisch derselben Aufmachung anbietet, sollte auch den gleichen Inhalt hineinfüllen oder den Unterschied plakativ deutlich machen. Das ist bei „Dallmayr Gold“ nicht der Fall.

Darum geht’s:

Den löslichen Kaffee „Gold“ von Dallmayr gibt es zeitgleich einmal mit 100 Prozent löslichem Kaffee und einmal mit 97 Prozent löslichem und 3 Prozent gemahlenem Röstkaffee im Handel. Dies wird lediglich auf den Etiketten der Rückseiten anhand der Beschreibungen, der Bezeichnungen und der Zutatenliste auf der Variante mit Röstkaffee klar. Die Aufmachung der Schauseiten der Gläser mit 200 Gramm Inhalt ist vom Design sowie von der Farbgestaltung und Beschriftung weitgehend identisch. Lediglich die klein geschriebenen Ergänzungen zum Produktnamen am unteren Rand unterscheiden sich minimal

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Zutatenliste, die zur Pflichtkennzeichnung zählt, darf bei Lebensmitteln entfallen, die nur aus einer Zutat bestehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die auf den ersten Blick identisch gestalteten Schauseiten geben Verbraucher:innen keinen Anlass, die Rückseiten auf Veränderungen beim Inhalt zu kontrollieren. Sie erwarten daher unserer Ansicht nach nicht, dass sich bei fast identischer Aufmachung die Rezeptur unterscheidet. Die Verärgerung ist gut nachvollziehbar, weil die Rezepturänderung intransparent erfolgt.
Weiterhin sind Lebensmittelklarheit die Werbeaussagen „verfeinert mit 100 % Dallmayr Arabica“ und „mit Dallmayr Arabica“ aufgefallen. Es bleibt jeweils unklar, welche Menge des Kaffees von der Sorte Arabica stammt. Dies ist für Verbraucher:innen ärgerlich, da Arabica-Bohnen meist teurer sind als Bohnen der Sorte Robusta.

Fazit:

Dallmayr sollte die unterschiedliche Zusammensetzung der zwei Varianten Instantkaffee Gold bereits auf den ersten Blick deutlich machen. Wenn Dallmayr die Sorte Arabica bewirbt, sollte die Firma auch deren Anteil angeben.

Stellungnahme der Alois Dallmayr Kaffee oHG, München

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:

Dallmayr hat mitgeteilt, dass im Frühjahr/Sommer 2023 die Rezeptur angepasst wurde und sie seitdem auf die drei Prozent Röstkaffee verzichten. Hintergrund waren Beschwerden einiger Kunden, da durch den Zusatz der drei Prozent Röstkaffee immer ein feiner Röstkaffeefilm in der Tasse übriggeblieben ist. 
Die Rezeptur des Instant Kaffees wurde laut Dallmayr so angepasst, dass der Geschmack gleichbleiben konnte.