Das ärgert beim Einkauf:

Der große Bauer Typ Skyr

Die Molkerei wirbt mit „Typ Skyr“ für ein Milchprodukt. Tatsächlich handelt es sich um Joghurt aus Magermilch.
getaeuscht

Die Molkerei Bauer bietet ein Milcherzeugnis mit der gut lesbaren Angabe „Skyr“ an. Die Bezeichnung und die Zutaten auf der Rückseite des Bechers weisen auf einen herkömmlichen Joghurt hin. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist bei dieser Aufmachung unklar, welches Produkt sie nun erwarten können – zumal vor „Skyr“ noch kleingedruckt „Typ“ steht. Es gibt auf den ersten Blick keinen Hinweis, welche Eigenschaften diesen Magermilchjoghurt mit „Skyr“ verbinden.
Der Hersteller sollte auf die Werbung mit „Typ Skyr“ verzichten.

Auf Deckel und Schauseite steht groß das Wort "Skyr". Erst bei genauerem Hinsehen ist zu entdecken, dass davor - wesentlich kleiner - das Wort "Typ" steht. Ein Blick in die Zutatenliste zeigt, dass es sich um einen Joghurt mit Fruchtzubereitung handelt, Skyr ist nicht enthalten. Auf Deckel und Schauseite ist das Wort "Joghurt" aber nirgends zu finden. Ich fühle mich getäuscht. Und es erschließt sich mir nicht, durch was gerechtfertigt werden soll, einen Joghurt mit Fruchtzubereitung als "Typ Skyr" zu bezeichnen. Es gibt zahlreiche ähnliche Produkte anderer Molkereien, die einfach nur ehrlich als Fruchtjoghurt bezeichnet werden. Und es gibt Skyr mit Fruchtzubereitung. Aber das ist ein ganz anderes Produkt als Joghurt.
Verbraucher aus Freiburg vom 27.11.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf dem Deckel und der Schauseite des Bechers steht in großer Schrift „Skyr“ und deutlich kleiner davor „Typ“, darunter großflächig das Logo der Molkerei. Die abgebildete Mango und der Schriftzug weisen auf die verwendete Frucht hin. Die Bezeichnung auf der Rückseite des Bechers lautet „Joghurt mild aus entrahmter Milch mit 17 % Fruchtzubereitung“.
Der Fettgehalt liegt laut Nährwertkennzeichnung bei 0,2 Prozent und der Eiweißgehalt bei 6,7 Prozent.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Anforderungen für „Joghurt“ sind in der Milcherzeugnisverordnung geregelt. Für die Standardsorte „Joghurt mild aus entrahmter Milch“ oder „Joghurt mild aus Magermilch“ liegt der Fettgehalt danach bei höchstens 0,5 Prozent. Für „Joghurt mild“ werden statt Lactobacillus bulgaricus andere Lactobacillen verwendet.
Die Bezeichnung „Frischkäse“ ist in der Käseverordnung definiert. Üblich ist hier der Einsatz von Lab.
Der Begriff „Skyr“ ist weder in der Milcherzeugnisverordnung noch in der Käseverordnung geregelt. Aufgrund der Verwendung von Lab wird „Skyr“ in der Regel dem Frischkäse zugeordnet.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Milchprodukte mit dem Namen „Skyr“ erweitern das Angebot im Kühlregal. Sie weisen eine cremige Konsistenz auf und unterscheiden sich von anderen Milcherzeugnissen durch ihren geringen Fettgehalt von maximal 0,5 Prozent kombiniert mit einem hohen Proteingehalt von etwa elf Prozent.
Aus unserer Sicht nutzt der Hersteller diesen Trend für seinen Magermilchjoghurt um eine bestimmte Zielgruppe anzusprechen. Der entrahmte Joghurt „Typ Skyr“ hat den für die Joghurtsorte und für „Skyr“-Produkte üblichen geringen Fettgehalt, erfüllt jedoch aufgrund der abweichenden Herstellung nicht die Erwartungen an einen echten „Skyr“. Auch hinsichtlich des Eiweißgehaltes werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem deutlich höheren Anteil rechnen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit passt daher die hervorgehobene Angabe „Skyr“ nicht zu einem Produkt, das lebensmittelrechtlich eindeutig als „Magermilchjoghurt“ bezeichnet wird.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Werbung mit „Typ Skyr“ verzichten.

Stellungnahme der Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG, Wasserburg am Inn

Das genannte Produkt wird im Unterschied zu anderen Skyr-Produkten, bei denen Frischkäse oder Mager-Quark die Basis bilden, aus Magermilchjoghurt hergestellt. Daher verwenden wir die Bezeichnung „Typ Skyr“. Sensorisch ähnelt das Produkt nämlich einem klassischen Skyr. Aufmachung und Verkehrsbezeichnung informieren klar über die Zusammensetzung des Produktes. Eine Irreführung sehen wir hier nicht.
Eine Änderung der Verpackung in Wort oder Bild ist deshalb nicht nötig.