Dm Mivolis Gluten-Verdauungshelfer
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Produktname sowie die Hinweise auf der Schauseite erweckten den Eindruck, das Nahrungsergänzungsmittel unterstütze die Verdauung von Gluten und sei damit zur Ernährung bei Glutenunverträglichkeit geeignet. Es gibt aber keinen Claim zur Verdauung von Gluten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG unter anderem wegen irreführender Angaben und Verstoßes gegen die Health-Claims-Verordnung abgemahnt.
Die DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG hat berichtet, dass der Hersteller das Produkt ausgelistet hat und somit nicht mehr auf dem Markt anbieten wird. Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07/21 werden noch abverkauft.
Beschwerde
Das Produkt suggeriert eine verbesserte Verstoffwechslung von Gluten. Auf der Rückseite wird teilweise erklärt wie Kohlenhydrate verstoffwechselt werden (über Enzyme), diese sind nicht im Produkt enthalten. Gluten ist ein Protein und wird ohnehin nicht über Enzyme verstoffwechselt.
Verbraucherin aus Mannheim vom 09.01.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Der Produktname sowie die Hinweise auf der Schauseite erwecken den Eindruck, das Nahrungsergänzungsmittel unterstütze die Verdauung von Gluten und sei damit zur Ernährung bei Glutenunverträglichkeit geeignet. Es gibt aber keinen Claim zur Verdauung von Gluten.
Darum geht’s:
Der „Gluten-Verdauungshelfer“, wird im Tablettenspender angeboten und besteht im Wesentlichen aus Calciumcarbonat, dem Enzym Prolyloligopeptidase sowie dem Füllstoff Cellulose. Auf der Schauseite sind unter dem Produktnamen die Hinweise „mit Calcium für eine normale Funktion der Verdauungsenzyme“, „mit Enzym Tolerase G® zur Aufspaltung von Gluten“ sowie „bei verstecktem Gluten während einer glutenfreien Ernährung“ aufgedruckt. In einer längeren Beschreibung auf der Rückseite ist die Funktion von Enzymen für die Verdauung erklärt. Am Ende erfolgt der Hinweis, dass das Produkt weder eine glutenfreie Ernährung ersetzen kann noch zur Vorbeugung oder Behandlung von Zöliakie geeignet ist.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Die Angaben müssen von der EU-Kommission zugelassen sein.
Für Lebensmittel, die die Voraussetzung für „Calciumquelle“ erfüllen, ist folgender Health-Claim zugelassen: „Calcium trägt zur normalen Funktion von Verdauungsenzymen bei“. Für das Enzym Prolyloligopeptidase ist kein Health Claim zugelassen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname sowie die Hinweise auf der Schauseite erwecken den Eindruck, das Nahrungsergänzungsmittel unterstütze die Verdauung von Gluten und sei damit zur Ernährung bei Glutenunverträglichkeit geeignet. Es gibt aber keinen zugelassenen Claim zur Verdauung von Gluten. Dass das Produkt weder zur Vorbeugung noch zur Behandlung von Glutenunverträglichkeit geeignet ist, erfahren Verbraucher erst am Ende eines langen Erklärungstextes. Wir halten diese Aufmachung und Kennzeichnung für unverantwortlich.
Fazit:
Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern und auf die übertriebenen gesundheitsbezogenen Angaben verzichten. Der Hinweis, dass das Produkt weder zur Vorbeugung noch zur Behandlung von Glutenunverträglichkeit geeignet ist, sollte besser auffindbar sein.
Stellungnahme der DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG, Karlsruhe
Kurzfassung:
Auf dem Produkt wird deutlich darauf hingewiesen, dass der Artikel weder dazu bestimmt ist, eine glutenarme/-freie Ernährung zu ersetzen, noch eine Hypersensitivität (Zöliakie) gegen Gluten vorzubeugen oder zu behandeln. Daher sehen wir keine Irreführung des Verbrauchers. Trotz der unterschiedlichen Rechtsauffassungen konnte eine einvernehmliche Lösung mit der Verbraucherzentrale erzielt werden.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG am 16.06.2020 unter anderem wegen irreführender Angaben und Verstoßes gegen die Health-Claims-Verordnung abgemahnt. Am 17.08.2020 hat die DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG zu den meisten beanstandeten Aussagen eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Ergebnis
Die DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG hat berichtet, dass der Hersteller das Produkt ausgelistet hat und somit nicht mehr auf dem Markt anbieten wird. Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07/21 werden noch abverkauft.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.