Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren, Beispiele Fleischrotwurst und Rindfleischknacker
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Firma „Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren“ bewirbt ihre Wursterzeugnisse mit „echte Handwerkskunst aus der Region“ und „traditionell hergestellt“. Was sie genau darunter versteht, erläutert sie jedoch auf der Verpackung nicht weiter. Der Hersteller sollte Aussagen zu Region und Handwerkskunst konkretisieren und auf die Auslobung „traditionell hergestellt“ verzichten, wenn er Zutaten wie Aromen verwendet.
Beschwerde
Auf was bezieht sich die Auslobung "echte Handwerkskunst aus der Region" und "traditionell hergestellt"? Aus Sicht des Verbrauchers ist das nicht erkennbar! Die Produkte werden scheinbar nicht nur in der Region "Dürrröhrsdorf" vertrieben! Leider habe ich auch keine Hinweise auf der Rückseite finden können!
Verbraucherin aus Dresden vom 21.08.2016
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Die Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH mit Firmensitz in Dürrröhrsdorf wirbt auf ihren Produktverpackungen mit den Aussagen "echte Handwerkskunst aus der Region" und "traditionell hergestellt". Weitere Erklärungen dazu stehen nicht auf den Verpackungen. Der Hersteller hat gegenüber der Verbraucherzentrale versichert, er bezöge die Rohstoffe für die Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren von Lieferanten aus einem Umkreis von 100 Kilometer. Außerdem würden traditionelle Rezepturen des Fleischerhandwerks verwendet und der Vertrieb der Produkte beschränke sich auf Sachsen. Die Zutatenlisten zeigen, dass in den Fleisch- und Wurstwaren typisch industrielle Zutaten stecken, die Verbraucher bei traditionell hergestellter Wurst nicht erwarten. So führt die Zutatenliste der „Dresdner Fleischrotwurst“ beispielsweise natürliche Aromen und Glucosesirup auf.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften wie beispielsweise die Herkunft, Herstellung und Zusammensetzung eines Lebensmittels. Die Vorschrift gilt sowohl für die Werbung als auch für die Aufmachung und Darbietung von Lebensmitteln.
Während Name und Anschrift des Herstellers, Importeurs, Verpackers oder des Verkäufers auf einer Verpackung angegeben werden muss, ist die Nennung des Produktionsortes nicht verpflichtend.
Die Begriffe „traditionell hergestellt“ und „echte Handwerkskunst“ sind rechtlich nicht definiert. Es gilt jedoch auch hier das Verbot der Täuschung.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Begriffe „echte Handwerkskunst aus der Region“ und „traditionell hergestellt“ sind nicht selbsterklärend. Angaben zu Regionalität, Tradition und Handwerkskunst vermitteln Verbrauchern eine besondere Qualität. Was diese Angaben genau bedeuten sollen bleibt oft, wie hier bei den Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren, unklar und wird nicht erläutert. Verbraucher erkennen nicht, woher die Rohstoffe für die Wurst tatsächlich stammen und wie die Region genau definiert ist.
Die ausgelobte traditionelle Herstellungsweise widerspricht zudem der Tatsache, dass mehrere Zusatzstoffe und Aromen in der Wurst stecken.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Angaben „echte Handwerkskunst“, „aus der Region“ und „traditionell hergestellt“ auf der Verpackung eindeutig und klar erläutern. Es sollte die Werbung „traditionell hergestellt“ nicht verwenden, wenn für die industrielle Herstellung typische Zutaten im Produkt stecken.
Stellungnahme Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Dürrröhrsdorf
Kurzfassung:
Als Familienunternehmen fühlen wir uns unserer Herkunft und dem Handwerk verpflichtet: Unsere Produkte werden nicht nur in der Sächsischen Schweiz hergestellt, sondern die ganze Lieferkette stammt aus der Region. Wir können zu unseren Aussagen stehen. Umfassende Informationen erhalten alle interessierten Verbraucher auf unserer benannten Webseite oder bei Werksführungen hier vor Ort.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.