Feodora Chocolade Täfelchen 37 % Vollmilch-Hochfein
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Kartonverpackung enthält viele einzeln verpackte Schokoladentäfelchen. Das Nettogewicht ist angegeben, die Stückzahl nicht. Die Gesamtfüllmenge in Gramm bietet Verbrauchern unserer Ansicht nach keine ausreichende Information über den Inhalt. Verbraucher sollten wissen, wie viele Schokoladentäfelchen sie für ihr Geld bekommen. Der Anbieter sollte die Anzahl der Einzelverpackungen nennen.
Beschwerde
Mit Interesse habe ich den Bericht über den Streitfall über die Stückzahl von Pralinen gelesen. Genau diese Problematik ist mir jetzt zu Weihnachten bei den "Feodora Chocolade Täfelchen Hochfein" aufgefallen. Es ist lediglich das Gesamtnettogewicht auf der Verpackung ersichtlich, nicht aber, wie viele Täfelchen enthalten oder wie schwer die einzelnen Täfelchen sind.
Verbraucherin aus Wakendorf II vom 03.01.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Die Kartonverpackung enthält viele einzeln verpackte Schokoladentäfelchen. Es gibt für Verbraucher beim Einkauf keine Möglichkeit, die Anzahl der Tafeln abzuschätzen oder gar zu zählen. Sowohl auf der Schauseite als auch auf der Unterseite des Kartons ist die Einwaage mit 225 Gramm angegeben. Die Angabe der Stückzahl ist nicht vorhanden
Das ist geregelt:
Der Anhang IX Nr. 4 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Angabe der Nettofüllmenge bei Vorverpackungen aus zwei oder mehr Einzelpackungen, die nicht selbst als Verkaufseinheiten anzusehen sind. Die Nettofüllmenge ist in der Weise anzugeben, dass die Gesamtnettofüllmenge und die Gesamtzahl der Einzelpackungen genannt werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Aus unserer Sicht ist nachvollziehbar, dass die Anzahl der Schokoladentafeln für Verbraucher relevant ist, beispielweise wenn sie die Nährwerte pro Tafel wissen wollen oder wenn sie für Gäste eine bestimmte Anzahl benötigen. Die Gesamtfüllmenge reicht als Information nicht aus, um die Anzahl der Täfelchen abzuschätzen. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung hat eine Regelung vorgesehen, die nach unserer Rechtsauffassung für die Schokoladenverpackung eine Stückzahl und eine Füllmengenangabe in Gramm fordert.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Angabe der Gesamtnettofüllmenge um die Anzahl der enthaltenen Schokoladentafeln ergänzen.
Stellungnahme der Feodora Chocolade GmbH & Co. KG
Ergebnis
In einem vergleichbaren Fall – Ferrero hat bei seinen Raffaello-Pralinen keine Stückzahl angegeben – hat die Verbraucherzentrale Hessen Klage eingereicht und in zwei Instanzen Recht bekommen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist rechtskräftig.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
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