Das ärgert beim Einkauf:

Grünländer, Beispiel Sorte Chili & Paprika

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Widersprüchlich: Vorne wirbt der Anbieter mit „Milch von Freilaufkühen“, auf der Rückseite ist nur noch von freier Bewegung im Stall die Rede.
getaeuscht

Der Anbieter wirbt auf der Verpackung mit dem Hinweis „Milch von Freilaufkühen“.  Dadurch kann der Eindruck entstehen, die Kühe dürften sich im Freien bewegen – auch durch die Ähnlichkeit mit dem Begriff „Freilandhaltung“ bei Hennen. Erst auf der Rückseite erfahren Verbraucher, dass die Kühe sich lediglich im Stall frei bewegen dürfen. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher dies als Widerspruch empfinden. Der Anbieter sollte auf den Begriff „Freilaufkühe“ verzichten oder ihn bereits auf der Schauseite erklären.

Auf der Packungsvorderseite wird mit der Phrase "Milch von Freilaufkühen*" geworben. Jedoch wird auf der Rückseite erklärt: "*Unsere Freilaufkühe können sich jederzeit frei im Stall bewegen...". Meiner Meinung nach handelt es sich hier um Verbrauchertäuschung, da der durchschnittliche Verbraucher von freilaufenden Kühen ausgeht, die sich außerhalb des Stalls frei bewegen. Gegebenenfalls beeinflusst die positiv dargestellte Phrase auch das Kaufverhalten zum Produkt hin, da sie im gleichen Sichtfeld wie "ohne Gentechnik" und "natürliche Zutaten" steht.

Verbraucherin aus Freilassing vom 24.02.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite Verpackung wirbt der Anbieter mit dem Hinweis „Milch von Freilaufkühen“. Die Erklärung dazu finden Verbraucher auf der Rückseite: "*Unsere Freilaufkühe können sich jederzeit frei im Stall bewegen."

Nach Auffassung der Verbraucherin steht der Begriff „Freilaufkühe“ im Widerspruch zu einer Haltung im Stall.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften eines Lebensmittels.

Der Begriff „Freilaufhaltung“ ist rechtlich nicht definiert.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Käufer finden auf der Verpackung den Hinweis „Milch von Freilaufkühen“. Dadurch kann der Anschein entstehen, die Kühe dürften sich im Freien bewegen – auch durch die Ähnlichkeit mit dem Begriff „Freilandhaltung“ bei Legehennen. Die Werbebotschaft „Grüne Seele“ sowie die Hinweise „ohne Gentechnik“ und „Natürliche Zutaten“ können den Eindruck verstärken, dass es sich um eine besonders natürliche Rinderhaltung – im Freien – handelt. Erst auf der Rückseite erfahren Verbraucher, dass die Kühe sich lediglich im Stall frei bewegen dürfen. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher dies als Widerspruch ansehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf den Begriff „Freilaufkühe“ verzichten oder ihn bereits auf der Schauseite erklären.

Stellungnahme der Hochland Deutschland GmbH, Heimenkirch

Kurzfassung:

Unter Freilauf verstehen wir bei Grünländer, dass sich unsere Kühe jederzeit frei im Stall bewegen und mit ihren Artgenossen in sozialen Kontakt treten können. Wir weisen auf der Verpackungsrückseite darauf hin, dass sich der Begriff „Freilaufkühe“ auf im Stall gehaltene Kühe bezieht. Auch in unserem TV-Spot zeigen wir die Kühe klar erkenntlich in einem geschlossenen Stall.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.