Das ärgert beim Einkauf:

Hohes C, Beispiel Roter Multivitamin

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Die Werbung „100 % Saft“ kann Verbraucher irritieren, wenn Vitamine und natürliche Aromen zugesetzt sind.
getaeuscht

Der Hersteller gibt an, dass sein Produkt „hohes C Roter Multivitamin“ 100 % Saft enthält. Verbraucher sind zu Recht irritiert, wenn trotz dieser Werbeaussage Vitamine und natürliches Aroma zugesetzt sind. Beide Zusätze sind nach der Fruchtsaftverordnung erlaubt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter jedoch nicht 100 % Saftanteil des Produktes werben.

Die Vorderseite der Verpackung enthält die Behauptung "100 % Saft". Die Zutatenliste  zeigt jedoch eine große Menge an zugesetzten Vitaminen. Mir ist, nach Lektüre der Anlage 2 der FrSaftErfrischGetrV klar, dass die Hersteller von Fruchtsaft ihren Produkten Vitamine zusetzen dürfen. Allerdings bedeutet das noch nicht, dass die Hersteller auch behaupten dürfen, das Produkt enthalte 100 % Saft. Im Fall von Vitamin B12 können die Vitamine gar nicht aus Saft gewonnen werden. Dieses Vitamin kommt nämlich in Früchten überhaupt nicht vor. Es kann sein, dass das auch für andere Vitamine gilt, aber bei B12 weiss ich es. Ich fühle mich daher durch die Angabe "100 % Saft" getäuscht. Es enthält daher maximal 99.9% Saft.
Verbraucher aus Berlin vom 03.12.2016

Auf der Suche nach hochwertigen Fruchtsäften habe ich eine Flasche hohes C Roter Multivitamin gekauft. Auf der Vorderseite steht 100 % Saft. Da es sich um Konzentrate handelt, akzeptiere ich auch, dass Wasser als erste Zutat steht.
Warum muss 100 % Saft jedoch mit Aromen versetzt werden? Gerade auf die wollte ich durch 100 % Saftgehalt verzichten.
Verbraucherin aus Osterholz-Schambeck vom 18.10.2012

Hohes C wirbt bei diesem Produkt mit 100% Saft. Es sind - neben Vitaminen - aber auch "natürliche Aromen" enthalten. So viel zum Thema 100 Prozent Saft. Ist das zulässig?
Verbraucher aus Pyrbaum vom 04.10.2011

Darum geht’s:
Das Produkt Hohes C – Roter Multi-Vitamin enthält neben Wasser, konzentriertem Mehrfruchtsaft, Traubenkernextrakt die Vitamine Niacin, E, Pantothensäure, B6, B2, B12 und Biotin sowie natürliche Aromen. Auf der Schauseite des Produktes steht der Hinweis „100 % Saft“. Aus Verbrauchersicht kann die Angabe 100 % Saft missverständlich sein, wenn dem Produkt Vitamine und natürliche Aromen zugesetzt sind.

Das ist geregelt:
Die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung erlaubt für Fruschtsaäfte den Zusatz von Vitaminen und zur Wiederherstellung von Saft aus Fruchsaftkonzentraten den Zusatz von Aromen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Hersteller kann sich darauf berufen, dass für sein Produkt die Verwendung natürlicher Aromen und Vitaminen zulässig ist. Die Angabe 100 % Saft soll üblicherweise von Getränken abgrenzen, deren Saftanteil geringer oder deren Wasseranteil höher ist. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale kann dies von Verbrauchern aber auch so verstanden werden, das Produkt enthalte außer Wasser und Fruchtsaftkonzentraten oder Fruchtsaft keine weiteren Zutaten, insbesondere keine Aromen.

Fazit:
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale können sich Verbraucher aufgrund dieser Angaben zu recht irritiert fühlen. Die Aromatisierung des Produktes sollte deutlich hervorgehoben und der tatsächliche Anteil des Saftes in Bezug auf das Gesamtprodukt angegeben sein. Möglich wäre auch eine Angabe, dass sich die 100 % nur auf den Saftanteil des Produktes beziehen.

Stellungnahme der Firma Eckes-Granini, Nieder-Olm

Kurzfassung:
Bei Hohes C Roter Multivitamin handelt es sich um ein Produkt mit 100 % Saftanteil, dem zusätzlich Vitamine zugefügt sind. Die Bezeichnung „Multivitaminsaft“ ist im Markt etabliert und den Verbrauchern bekannt. Um das Geschmacksprofil abzurunden, fügen wir noch natürliches Aroma zu, welches auch in der Zutatenliste angegeben ist. Geschmacklich wurde diese Rezeptur bei Konsumententests eindeutig bevorzugt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.