Instantgetränk mit Isomaltulose vom Markt genommen
Zusammenfassung
Die Aufmachung vermittelte – insbesondere durch das „Zahnmännchen“-Siegel – ein zuckerfreies, für Babys gut geeignetes Getränk. Tatsächlich bestand das Produkt im Wesentlichen aus Isomaltulose, die zwar zahnfreundlich, aber dennoch eine Zuckerart ist.
Der Anbieter hat das Produkt inzwischen vom Markt genommen.
Beschwerde
Auf der Verpackung steht “Früchte-Tee“ […]. Hauptbestandteil ist Isomaltulose, also eine Form von Zucker, geworben wird aber mit “zahnfreundlich getestet“. Es ist ausdrücklich als Produkt für Babys “nach dem 4. Monat“ deklariert, enthält aber nichts, was gut für Babys wäre. Ich frage mich, ob das zulässig ist?
Verbraucherin aus Bad Mergentheim vom 06.08.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die Aufmachung vermittelt – insbesondere durch das „Zahnmännchen“-Siegel – ein zuckerfreies, für Babys gut geeignetes Getränk. Tatsächlich besteht das Produkt im Wesentlichen aus Isomaltulose, die zwar zahnfreundlich, aber dennoch eine Zuckerart ist.
Der Anbieter sollte daher nicht mit der Eignung für Babys werben.
Darum geht’s:
Der Babytee heißt „Früchtetee – Instantgetränk mit Isomaltulose“. Unter der Abbildung einer Tasse Tee und einigen Früchten ist das „Zahnmännchen“-Siegel der Aktion Zahnfreundlich e.V. mit dem Hinweis „zahnfreundlich getestet“ aufgedruckt. Auf der Rückseite ist der Hinweis näher erläutert. Die Zutatenliste zeigt, dass das Produkt im Wesentlichen aus Isomaltulose besteht. Die vergleichsweise neue Zutat ist ein Zweifachzucker (Disaccharid), der wie Haushaltszucker (Saccharose) aus Traubenzucker (Glukose) und Fruchtzucker (Fruktose) besteht und ebenso viele Kalorien enthält. Da Karies erzeugende Bakterien ihn nicht wie üblichen Haushaltszucker verarbeiten können, ist er nicht kariesfördernd. Daneben sind Aroma, Rote-Bete-Saftpulver sowie geringe Mengen Fruchtsaftkonzentrate im Tee enthalten.
Das ist geregelt:
Für Säuglingsnahrung, Folgenahrung und Beikost gibt es spezielle Anforderungen, die überwiegend in der EU-Verordnung für Lebensmittel für besondere Zwecke geregelt sind. Hierzu gehören beispielsweise Regelungen hinsichtlich der Inhaltsstoffe und der Kennzeichnung dieser Speziallebensmittel.
Isomaltulose ist als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung zugelassen. Anbieter müssen den Begriff Isomaltulose mit einem Sternchen-Hinweis sowie der Erklärung „Isomaltulose ist eine Glukose- und Fruktosequelle“ ergänzen.
Gesundheitsbezogene Angaben, wie Aussagen, die sich auf die Zahngesundheit beziehen, können nur verwendet werden, wenn sie zugelassen wurden. Dies regelt die Health-Claims-Verordnung. „Zahnfreundlich getestet“ ist jedoch zusammen mit dem Zahnmännchen ein eingetragenes Warenzeichen, das es bereits vor 2005 gab. Es darf daher entsprechend den Übergangsvorschriften noch bis 2022 verwendet werden, ohne dass eine zugelassene Angabe erforderlich ist.
Das Warenzeichen wird an Produkte vergeben, die zwei Tests bestanden haben, darunter ein Test, ob und wie stark das Produkt im Mund zur Säurebildung führt, da dies die Entstehung von Karies fördert. Eine gesetzliche Regelung zur Vergabe des Zeichens gibt es nicht.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Ein Produkt, das zu 90 Prozent aus Zucker besteht, ist aus unserer Sicht für die Ernährung von Babys und Kleinkindern nicht zu empfehlen, unabhängig von der Wirkung auf die Zähne. Verbraucher kennen das „Zahnmännchen“-Siegel bisher von zuckerfreien Lebensmitteln und können unserer Ansicht nach erwarten, dass der Tee zuckerfrei ist. Insgesamt vermittelt die Aufmachung ein zuckerfreies, für Babys gut geeignetes Getränk.
Fazit:
Der Anbieter sollte für ein gezuckertes Getränkepulver nicht mit der Eignung für Babys werben. Das Missverständnis, das durch das „Zahnfreundlich“-Siegel ausgelöst werden kann, sollte durch einen Hinweis wie „Instantgetränk auf Basis einer Zuckerart“ ausgeräumt werden.
Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel:
Kurzfassung:
Der Babydream Früchtetee bietet Müttern einen schnell zubereiteten Durstlöscher für ihr Baby. Anders als „normale“ Fruchtsäfte ist er dank der Verwendung der Zuckerart Isomaltulose zahnschonend was wissenschaftlich nach definierten Kriterien getestet wurde. Der Tee entspricht den strengen gesetzlichen Anforderungen für Beikost und ist daher geeignet für Babys nach dem 4. Monat.
Ergebnis
Das Produkt ist inzwischen nicht mehr auf dem Markt.