Knorr Bratensauce Extra Fein
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Anbieter bewirbt die Tütensauce mit dem Hinweis „Natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. In der Zutatenliste stehen Hefeextrakt und Würze. Hefeextrakt und Würze zählen zwar rechtlich nicht zu den „geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen“. Da sie aber sowohl den Geruch als auch den Geschmack eines Lebensmittels beeinflussen, ist die Werbung missverständlich und sollte unterbleiben.
Beschwerde
Vorne auf der Packung steht: Natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe. In der Zutatenliste sind jedoch Hefeextrakt sowie Würze angegeben. Diese beiden Zutaten wirken geschmacksverstärkend und haben meines Wissens keine weitere Funktion. Außerdem ist unter der Bezeichnung Würze nicht klar definiert, was diese enthält.
Verbraucherin aus Schorndorf-Weiler vom 10.01.2016
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Tütensauce wirbt der Hersteller Unilever mit dem Label „Guter Geschmack ist unsere Natur. Natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe, Farbstoffe“. In der Zutatenliste tauchen mit Hefeextrakt und Würze zwei Zutaten auf, die den Geschmack eines Lebensmittels beeinflussen. Die beiden Zutaten sind zwar keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe wie Glutamat oder Inosinat. Trotzdem enthält die Sauce über die beiden Zutaten Glutamat.
Das ist geregelt:
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführen, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Verbraucher erwartet unseres Erachtens aufgrund der Auslobung ein Lebensmittel, das weder über Zusatzstoffe noch über Zutaten geschmacksverstärkende Substanzen enthält.
Fazit:
Unserer Meinung nach sollte daher die gezielte Auslobung „Natürlich – ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ unterbleiben, wenn Hefeextrakt, Würze oder andere geschmacksverstärkende Zutaten enthalten sind.
Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
Hefeextrakt und Würze sind geschmacksgebende Zutaten, die mit ihrem aromatischen und würzigen Geschmack unsere Rezepturen abrunden. Sie werden gemäß den geltenden Vorschriften als solche in der Zutatenliste deklariert, wenn sie in einem Produkt enthalten sind. Es sind keine Geschmacksverstärker, sondern klassische Lebensmittel.
Rechtliche Durchsetzung
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Unilever Deutschland GmbH schon im März 2011 wegen der analogen Werbung „Natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ auf dem Produkt „Knorr Feinschmecker Tomatensuppe Toscana“ verklagt. Fünfeinhalb Jahre später – am 8. September 2016 – liegt das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vor: keine Verbrauchertäuschung.
Für viele Verbraucher wird dieses Urteil nicht nachvollziehbar sein. Denn diese sehen sich durch die Werbung „ohne Zusatz von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen“ auf Produkten, die Hefeextrakt enthalten, getäuscht.
Trotz des verlorenen Prozesses verändert sich der Markt bereits teilweise. Die Produktlinie „Natürlich Lecker“ von Unilever enthält bereits keine glutamatreichen Zutaten wie Hefeextrakt.
Auch einige Anbieter der in Lebensmittelklarheit gemeldeten Produkte entfernten die Werbung.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.